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Abmahnaktion und aponet: Schmitz: Zustellangebot ist nicht illegal
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Die ABDA hat auf dem Apothekertag verkündet, das ABDA-Portal aponet solle nicht mehr nur Vorbestellungen erlauben, ab sofort könne auch (ohne Beschränkung auf gesetzlich erlaubte Einzelfälle) per aponet die Zustellung ins Haus beauftragt werden. War niemanden in der ABDA klar, auf welches rechtliche Glatteis sich aponet damit begibt?
Schmitz:
Die ABDA hat angekündigt, dass der Apotheker nun auch über das Internet die Möglichkeit hat, dem Wunsch seines Kunden nach Hauszustellung zu entsprechen. Uns war klar, dass wir eventuell mit juristischen Angriffen rechnen müssen. Wir befinden uns aber nicht auf Glatteis, sondern auf der Ebene derzeit geltenden Rechts. Dies zeigen auch die Rückzugsbemühungen des gegnerischen Anwalts, nachdem klar war, dass wir uns mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. In diesem Zusammenhang sei klargestellt, dass es bis zum derzeitigen Zeitpunkt keine gerichtliche Entscheidung gibt, die nach Anhörung unserer Argumente unseren Standpunkt als unzutreffend bewerten würde.
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Nicht nur das ABDA-Portal aponet wurde abgemahnt, mit ihm auch tausende Apotheken, die Mitglied beim ABDA-Portal aponet sind und damit selbst (ohne vorher gefragt worden zu sein) für ein - jedenfalls noch - illegales Zustellsystem geworben haben. War das Desaster nicht vorhersehbar?
Schmitz:
Ich wiederhole noch einmal, dass das Zustellangebot nicht illegal ist. Da auch das aponet abfragt, warum der Kunde daran gehindert ist, die Apotheke aufzusuchen, kann der Apotheker in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Hauszustellung begründet ist oder nicht. Er bewegt sich damit exakt in dem Rahmen, den § 17 Apothekenbetriebsordnung vorgibt. Ob sich diese Angelegenheit angesichts der zu erwartenden Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für den Verursacher der Abmahnungen zu einem Desaster entwickelt, werden die Gerichte zu entscheiden haben. Für die ABDA und für die aponet-Apotheken sehe ich derzeit keines.
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Entscheidend ist aber doch nicht, ob ein begründeter Einzelfall vorliegt oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob für die Zustellung nach geltendem Recht geworben werden darf - im Internet oder wo auch immer. Die frühere Antwort der ABDA und der Kammern war doch immer ein klares Nein - oder?
Schmitz:
Der Unterschied zu den in der Vergangenheit entschiedenen Fällen liegt vor allem darin, dass das Angebot bei aponet.de nicht als Werbung ausgestaltet ist. Mit diesem System wird allein ein neuer Kommunikationsweg eröffnet und erläutert, wie mit diesem Kommunikationsmittel umzugehen ist. Es gibt also gar keine Werbemaßnahme, die als solche Gegenstand rechtlicher Angriffe sein könnte.
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Erst klagt die ABDA gegen Versandapotheken, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen. Und dann bricht sie selbst das geltende Recht exakt an den Stellen, auf die sie sich gegen die Versandapotheken immer berufen hat - noch bevor das Urteil des EuGH vorliegt. Schafft die ABDA sich da nicht ein Glaubwürdigkeitsproblem? Liefert sie ihren Gegner nicht Argumente auf dem silbernen Tablett?
Schmitz:
Auch diese Frage ist so gestellt, als würden wir etwas illegales tun. Daher wiederhole ich abermals: Die ABDA betreibt keinen Versandhandel und befürwortet keinen Versandhandel. Sie setzt diesem anonymen und mit vielen Risiken versehenen Vertriebsweg eine erlaubte Möglichkeit entgegen, die den Wünschen des Verbrauchers entgegenkommt und die Sicherheit der wohnortnahen Apotheke bietet. Und das bis zum 1. Januar ausdrücklich nur im derzeit erlaubten begründeten Einzelfall. Dass wir bei unserer Position bleiben, liefert keine Argumente für unsere Gegner, sondern stärkt im Gegenteil unsere Glaubwürdigkeit.
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Zu den Abmahnungen: Die ABDA hat zugesichert, die Kosten für die Hinterlegung von Schutzschriften zu übernehmen. Das Kostenrisiko, wenn trotzdem einstweilige Verfügungen erlassen werden oder wenn gar Prozesse im Hauptsacheverfahren verloren werden, will die ABDA für aponet-Mitgliedern aber nicht übernehmen. Ist das fair? Wurden die aponet-Mitglieder nicht - ohne gefragt worden zu sein - von der ABDA in die missliche Situation gebracht, in der sie sich jetzt befinden?
Schmitz:
Nach der entsprechenden Ankündigung des gegnerischen Anwalts ist überhaupt nicht damit zu rechnen, dass die Apotheken flächendeckend mit Verfahren überzogen werden. Zunächst ist abzuwarten, wie das Verfahren gegen die ABDA ausgeht. Dann werden eventuell Entscheidungen auch über die Kosten zu fällen sein. Die ABDA wird alles daran setzen, dass für die betroffenen Apotheken keine finanziellen Nachteile verbleiben. Ich bitte aber sehr darum, nicht Ursache und Wirkung zu verwechseln. Die ABDA hat für die Apotheken eine Servicefunktion für das Internet entwickelt, die dazu beitragen kann, den Versandhandel mit Arzneimitteln völlig überflüssig zu machen. Sie hat dafür stellvertretend für die Apotheker von den Medien und Vertretern aller Fraktionen inklusive der Bundesregierung großes Lob erhalten. Die von Ihnen angesprochene missliche Lage für die Apotheker ist ausschließlich dadurch entstanden, dass ein ABDA-kritischer Apotheker seinen Kleinkrieg gegen die Dachorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker jetzt auf dem Rücken von mehr als 10 000 Kolleginnen und Kollegen auszutragen versucht. Dies ist politisch einzuschätzen. Das kann und wird jeder für sich selbst tun.
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