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- AZ 44/2003
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Neuregelung 2004: Spezielle Hilfsmittel - zehn Prozent Zuzahlung
Bonn (im). Für spezielle Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wird ab Januar 2004 eine Zuzahlung der Patienten von zehn Prozent des Preises anfallen, monatlich jedoch höchstens zehn Euro pro Indikation. Die Krankenkassen müssen nun die Produkte auflisten, die darunter fallen. Nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gilt die Neuregelung voraussichtlich für Inkontinenzartikel oder Stomaprodukte. Irrtümlich war in DAZ Nr. 43 ein falsches Beispiel der ABDA aufgegriffen worden, als in diesem Zusammenhang von Mullbinden die Rede war. Mullbinden gelten als Verbandmittel, nicht als Hilfsmittel.
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