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- AZ 49/2003
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Vorwürfe und Angriffe: PZ greift AZ an
Unter der Überschrift "Absurd" drückt PZ-Chefredakteur Hartmut Morck seine Betroffenheit und seinen Ärger über den AZ-Bericht aus, durch den er sich und seine Arbeit, aber auch seine Mitarbeiter verunglimpft fühlt. Im Mittelpunkt des Ärgers steht der Passus der Klageschrift, aus der die AZ zitiert, wonach die ABDA eine "kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Strafgesetzbuch" sein soll. Auf Kritik stößt bei Morck auch, dass ein Leserbrief des Klägers auf Seite 2 der letzten AZ veröffentlicht, aber keine Stellungnahme der Beklagten dazu angefordert wurde (dieser lag die Klage allerdings erst kurz vor Redaktionsschluss dieser AZ vor). Morck bemängelt zudem, dass im Kommentar der letzten AZ dem in der Klageschrift erhobenen Vorwurf nicht widersprochen wird.
PZ-Redakteur Daniel Rücker geht dann in seinem 1-seitigen Bericht mit kommentierenden Anmerkungen auf den "prozessfreudigen Apotheker" Frensemeyer und dessen Klage gegen die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auf Austritt aus der ABDA ein. Auch er kritisiert, dass die AZ über die Klage Frensemeyers "detailliert, aber ohne Bewertung des Wahrheitsgehalts der Behauptungen und der Motivation Frensemeyers" berichtete. Rücker räumt ein, dass zeitgleich zu diesen Aktivitäten auch mehrere Apothekerkammern versuchten, Druck auf die ABDA auszuüben, so die Landesapothekerkammer Hessen, die den Austritt aus der ABDA androhte, Tendenzen gebe es in Niedersachsen und in Nordrhein; er schließt allerdings inhaltliche Parallelen zwischen der aktuellen Klage und den Kammertendenzen aus.
Unter der Überschrift "Publizistisches Eigeninteresse" greift dann PZ-Redakteur Thomas Bellartz die Berichterstattung der Apotheker Zeitung über die Klageschrift an und fragt nach Interessen, die hinter dieser Berichterstattung stecken könnten. Er schließt einen Katalog von Fragen an, die der DAZ, der AZ und dem Deutschen Apotheker Verlag "publizistisches Eigeninteresse" mit der Berichterstattung unterstellen. Den Vorwurf einer geringen sorgfältigen Darstellung des Berichts in der AZ macht Bellartz u. a. daran fest, dass in der AZ die in der Klageschrift genannten Unternehmen zitiert werden, an denen die ABDA mittelbar oder unmittelbar beteiligt sein soll.
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