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- AZ 49/2003
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Gesundheitsreform: Höhere Tabaksteuer erst im Frühjahr
Ein Einigungsversuch über die Tabaksteuererhöhung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat scheiterte am 26. November. Der Bundesrat wird nun voraussichtlich erst am 19. Dezember abschließend über die Steuererhöhung entscheiden. Dann, so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums, "wird leider davon auszugehen sein, dass die Erhöhung nicht mehr zum 1. Januar kommen kann". Die Steuer sollte ursprünglich von Anfang 2004 bis Juli 2005 in drei Schritten um je 1,5 Cent pro Zigarette angehoben werden. Die von Koalition und Union im Konsens ausgehandelte Gesundheitsreform sieht diese Erhöhung von rund einem Euro je Packung vor.
Da die Tabaksteuer allein dem Bund zusteht, muss der unionsdominierte Bundesrat nicht zustimmen. Als Zugeständnis an CDU und CSU hatte die Koalition aber zugesagt, auch über jene Gesetze zu verhandeln, die nicht durch die Länderkammer müssen. Jetzt stellen sich die Finanzpolitiker quer. Auch Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte von Anfang an Bedenken gegen den Steuererhöhungsplan seiner Kabinettskollegin Schmidt. Möglicherweise wird es nun zu dem Kompromiss kommen, die Steuer nur um 1,2 bis 1,3 Cent pro Zigarette anzuheben.
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Klaus Kirschner (SPD) reagierte verständnislos: Was sich im Vermittlungsausschuss abspiele, widerspreche der Konsensvereinbarung und konterkariere die gesundheitspolitischen Ziele. Er sieht die SPD-Fraktion vom Finanzministerium "um die Fichte geführt". Der Tabak-Lobby würden "lupenreine Zugeständnisse" gemacht, so Kirschner.
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