- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 51/2003
- Arzneimittelversandhandel...
Arzneimittelversandhandel: BMGS und Union begrüßen EuGH-Entscheidung
Das deutsche Versandhandelsverbot für Arzneimittel wird vor dem EuGH keinen Bestand haben - dessen schien sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in den vergangenen Monaten sehr sicher. Die Luxemburger Richter gaben ihr nur teilweise Recht: Zumindest was verschreibungspflichtige Medikamente betrifft ist ein nationales Versandverbot durchaus mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Das Ministerium sieht sich dennoch bestätigt: Die Änderungen im Arzneimittelgesetz und der Apothekenbetriebsordnung, nach denen ab dem kommenden Jahr der Versandhandel erlaubt ist, genügten den besonderen Anforderungen hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit, des Verbraucherschutzes und der Versorgungssicherheit, wie sie der EuGH fordere. So dürfe der Versand nur von Apotheken betrieben werden und nur solche Arzneimittel einschließen, die auch in Deutschland vertrieben werden dürfen.
Das BMGS wies darauf hin, dass der EuGH keine EU-rechtlichen Bedenken habe, wenn ein Mitgliedstaat zum Schutze des Patienten verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versand ausnehme. Das GKV-Modernisierungsgesetz berücksichtige bereits diesen Sicherheitsgesichtspunkt und erlaube den Arzneimittelversand nur unter strengen Verbraucherschutzanforderungen, ließ das Ministerium am 11. Dezember verlauten. Zudem sei die Möglichkeit vorgesehen, dass mit einer Rechtsverordnung Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen - zum Beispiel Betäubungsmittel - vom Versand ausgeschlossen werden können. Das BMGS bereite zur Zeit eine solche Verordnung vor.
Union sieht sich bestätigt
Auch die Union - lange Zeit erklärte Gegnerin des Arzneimittelversandhandels - sieht sich durch EuGH-Urteil bestätigt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz erklärte, der EuGH bekräftige im Nachhinein die Haltung der Union in den Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform: "Denn die Union hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur unter ganz engen Grenzen erfolgen darf". Nun müsse die Bundesregierung die vom EuGH beschriebenen Sicherheitsstandards für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung aufgreifen. Zudem, so Widmann-Mauz, erwarte die Union, dass die Bundesregierung auch bei der Europäischen Kommission auf EU-weite einheitliche Sicherheitsstandards für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln drängt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.