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"Den Letzten beißen die Hunde": Vorschaltgesetz zwingt Apotheken zur Aufgabe
Allein der Großhandels- und Apothekenabschlag drücke (inklusive Umsatzsteuer) den Apothekenumsatz um zirka 1,2 Milliarden Euro, stellte der LAV-Vorsitzende fest. Hinzu komme aber der bereits zum 1. Februar 2002 von 5 auf 6% erhöhte Rabatt, den die Apotheken den Krankenkassen zusätzlich einzuräumen hätten. Die so reduzierten GKV-Umsätze ließen den Rohertrag um bis zu 16% abstürzen. Wolf: "In der Konsequenz werden sich damit die Gewinne etwa halbieren und so viele der rund 2000 niedersächsischen Apotheken in den Ruin treiben."
Apothekensterben
Wolf befürchtet, dass die ersten Apotheken "bereits in den nächsten Wochen" in eine Liquiditätskrise geraten, weil sie die Rabatte des Großhandels und der Industrie gegenüber den Krankenkassen nicht vorfinanzieren können – so, wie der Gesetzgeber das verlangt. Am Jahresende könnten, so Wolf, "zehn oder gar 15 Prozent" der öffentlichen Apotheken in Niedersachsen "verschwunden" sein, und mit ihnen über 2000 hochqualifizierte Arbeitsplätze, die zu 95 Prozent von Frauen besetzt seien. Mindestens weitere 1700 Arbeitsplätze dürften nach seiner Einschätzung in den niedersächsischen Apotheken verlorengehen, die das erste Jahr des BSSichG überleben.
Verfassungsklage
Dass die Sorgen der Apotheker nicht grundlos sind, zeigt auch der Vorbehalt, unter den insgesamt 59 (!) SPD-Abgeordnete ihre Zustimmung zum BSSichG gestellt haben. Auf Initiative niedersächsischer Parlamentarier machten sie vom Paragraphen 31 der Geschäftsordnung des Bundestages Gebrauch und forderten von der Bundesregierung, noch in diesem Jahr eine Überprüfung "der geplanten und der tatsächlichen von den Apothekern erbrachten Sparbeiträge" sowie der "wirtschaftlichen Konsequenzen für die Apotheken".
Ob diese Überprüfung oder letztlich die von den Apothekern in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Notgesetz das Schlimmste verhindern könne, bleibe abzuwarten, sagte Wolf. Trotz der sehr kurzen Fristen hätten sich mittlerweile über 400 seiner Kolleginnen und Kollegen zwischen Harz und Nordsee dem Antrag auf einstweilige Anordnung eines Vollzugsstopps durch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen.
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