DAZ aktuell

Bundesrat: Zustimmung zur 49. Verschreibungspflicht-Verordnung

Bonn (im). Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2002 in Berlin der 49. Verschreibungspflicht-Verordnung zugestimmt, so dass einem Inkrafttreten zum 1. Januar nichts im Weg stand.

Unter anderem werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Azelastin zur Anwendung am Auge von der Verschreibungspflicht freigestellt. Spagyrische, homöopathische Präparate mit Kava Kava, die nach der Vorschrift 26 des Homöopathischen Arzneibuchs hergestellt sind, werden ebenfalls aus der Rezeptpflicht entlassen (s. a. Wichtige Mitteilungen Nr. 7 auf Seite 20 in diesem Heft).

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.