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Versandhandel und Mehrbesitz: Bayerischer Gesundheitsminister stärkt Apotheken
Bei einem Treffen am 27. Februar in München erteilten Sinner und Metzger der Ankündigung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, das Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel aufzuheben, eine klare Absage. Ebenso sprachen sie sich gegen die Absicht der Ministerin aus, vom Mehrbesitzverbot für Apotheken abzurücken.
Sinner rügte vor allem die unkalkulierbaren Risiken des Versandhandels für die Verbraucher: "Ein überzeugendes Sicherheitskonzept, um diesen Gefahren zu begegnen, ist Ministerin Schmidt noch immer schuldig geblieben", betonte er. Zudem seien die Verbote des Versandhandels und des Mehrbesitzes von Apotheken wichtige Rahmenbedingungen für die freiberufliche Ausübung der Tätigkeit als Apotheker als Heilberuf, so der Minister weiter.
Statt dessen traten Sinner und Metzger dafür ein, das Honorierungssystem bei der Arzneimittelabgabe "auf neue Beine" zu stellen. Sinner: "Die bisherige Kopplung des Apothekerhonorars an den Arzneimittelpreis hat sich überlebt. Das Apothekerhonorar darf sich künftig nicht mehr ausschließlich am Abgabepreis, sondern muss sich an den tatsächlichen Leistungen wie etwa Beratungsaufwand und Lagerhaltung orientieren.
Dann hängt das Apothekenhonorar nicht mehr davon ab, wie teuer ein Arzneimittel ist, sondern orientiert sich an den individuellen Beratungs- und Serviceleistungen des Apothekers, die bei Aspirin genauso wichtig sein können wie bei Penicillin."
Bayerns Gesundheitsminister Eberhard Sinner (CSU) und der Präsident der Bundesapothekerkammer Johannes M. Metzger sind sich einig: "Das hohe Niveau der Arzneimittelsicherheit und die dauerhafte Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in der Fläche dürfen nicht auf dem Altar der Sparbemühungen im Gesundheitswesen geopfert werden.
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