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Pharmazeutisches Recht
Bayern: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 25. Januar 2003 (aus Bay. GVBl. Nr. 3 vom 14. Februar 2003, Seite 59)
Das am 20. Dezember 2001 unterzeichnete Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen ist nach seinem Art. 2 am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
München, den 25. Januar 2003
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber
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