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LAK Hessen: Freiwilliges Fortbildungszertifikat

Die ersten 40 Kammermitglieder haben das freiwillige Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer Hessen erhalten, das drei Jahre lang gültig ist.

Die LAK Hessen hatte zum 1. August 2001 das freiwillige Fortbildungszertifikat als Nachweis der individuellen Fortbildungspflicht eingeführt. Es gibt verschiedene Fortbildungsmaßnahmen, durch die man Punkte für das Zertifikat sammeln kann: nationale und internationale Kongresse, Vorträge mit anschließender Diskussion, Seminare und Workshops mit aktiver Beteiligung der Teilnehmer, Hospitationen, z. B. in Industrie und Krankenhaus in Kombination mit einem Seminar, eigene pharmazeutische Vorträge vor Fachpublikum, eigene Autorenschaft und Moderation von Fortbildungsveranstaltungen, Workshops sowie das Selbststudium.

Derzeit gilt noch eine Übergangsregelung für den Erwerb des Fortbildungszertifikats: Wer nachweist, innerhalb des letzten Jahres mindestens 50 Punkte erworben zu haben, kann einen Antrag stellen. Ab 1. September 2004 muss der Antragsteller nachweisen, innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 150 Punkte erworben zu haben.

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