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Grundpositionen des pharmazeutischen Großhandels: Modernisierung des Gesundheit

(phagro/daz). In einer Pressemitteilung legt der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels Ų PHAGRO Ų e. V. seine Grundpositionen zur Modernisierung des Gesundheitssystems dar. Er tritt darin deutlich für das deutsche System des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für öffentliche Apotheken ein, ebenso lehnt er die Freigabe des Arzneimittelversands an den Verbraucher ab. Ferner plädiert er für die Einbeziehung des pharmazeutischen Großhandels in den Vertriebsweg Hersteller Ų Krankenhausapotheke. Nachfolgend veröffentlichen wir die Grundpositionen im Wortlaut.

1. Der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels – Phargo – e. V. vertritt die sechzehn vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland, die die öffentlichen Apotheken zu ca. 90% deren Bedarfs versorgen. Die Verbandsmitglieder tragen damit maßgeblich zur zuverlässigen, flächendeckenden und kontinuierlichen Versorgung der Versicherten mit dem gesamten Sortiment zugelassener Arzneimittel durch die öffentlichen Apotheken bei.

Neben seinen Grundfunktionen "Lagerung, Sortimentsbildung, Transport und Markterschließung" ist hervorzuheben, dass der Großhandel die Vorfinanzierung der GKV-Erstattungen an Apotheken im Umfang von einem Monat Zahlungsfrist aus eigener Kraft trägt. Um diese Leistung vor dem Hintergrund der von "Basel II" verschärften Rating-Verfahren zu bewahren, muss er seine wirtschaftliche Leistungskraft erhalten.

Das Ergebnis vor Steuern des pharmazeutischen Großhandels betrug nach den in 2002 veröffentlichten Bilanzen unserer veröffentlichungspflichtigen Mitgliedsunternehmen hochgerechnet auf die gesamte Branche rund 237 Mio. Euro entsprechend 1,25% des Umsatzes vor Erlösschmälerungen oder 1,35% des Erlöses.

Der Wertschöpfungsanteil des pharmazeutischen Großhandels an den GKV-Kosten (zu Apotheken- Verkaufspreisen incl. MwSt.) liegt weit unter 8%. Die Effizienz der Versorgungsleistung des pharmazeutischen Großhandel ist bei volkswirtschaftlicher Gesamtbetrachtung nicht substituierbar.

Der Vertriebsweg über den vollsortierten, herstellerunabhängigen pharmazeutischen Großhandel sichert die bundesweite Verfügbarkeit sämtlicher, auch der selten gebrauchten innovativen Arzneimittel, senkt die Marktzutrittsschranken für Arzneimittelhersteller und fördert dadurch den Herstellerwettbewerb, insbesondere im Generikabereich.

Entsprechend den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts fordert der Bundesverband Phargo daher die gesetzliche Festschreibung der Erlaubnispflicht für Arzneimittelgroßhändler, des Vollsortiments und des Vertriebswegs für Arzneimittel über den pharmazeutischen Großhandel.

3. Der Bundesverband Phargo tritt uneingeschränkt für das deutsche System des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für öffentliche Apotheken ein. Auch die Bundesregierung lehnt offensichtlich eine Aufhebung des Fremdbesitzes ab. Die Einräumung eines begrenzten Mehrbesitzverbotes würde jedoch – schon aus verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Gründen – zwangläufig die Freigabe des Fremdbesitzes nach sich ziehen und ist daher ebenfalls abzulehnen.

4. Der Bundesverband Phargo lehnt die Freigabe des Arzneimittelversands an den Verbraucher ab. Die in den vorliegenden Arbeitsentwürfen eines Gesundheitssystem- Modernisierungsgesetzes enthaltenen Regelungen zur Aufhebung des Versandhandelsverbots für apothekenpflichtige Arzneimittel sind mangels europaweiter Durchsetzbarkeit nicht geeignet, die ernsthaften Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes zu entkräften.

Angesichts der von uns vorgeschlagenen Änderungen der Preisbildungsregelungen sind von einer Freigabe des Versandhandels keine zusätzlichen Einspareffekte zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten, es sei denn, man nimmt den Verstoß gegen europäische Zulassungsvorschriften für Arzneimittel durch die stillschweigende Abgabe nicht in Deutschland zugelassener Arzneimittelpackungen billigend in Kauf. Damit würde man allerdings zwangsläufig erhebliche negative Auswirkungen auf Arzneimittelsicherheit und Patientenrechte (z. B. keine Gefährdungshaftung für Arzneimittelpackungen ohne deutsche Zulassung) heraufbeschwören.

Auch Vertragsbeziehungen deutscher Krankenkassen mit ausländischen Anbietern, von denen man sich offenbar eine gewisse Qualitätssicherung verspricht, können den Wegfall der strengen deutschen Haftungs- und Verbraucherschutztatbestände wegen fehlender europäischer Kompetenzen keinesfalls substituieren.

Statt ohne Not das Subsidiaritätsprinzip aufzugeben und Deutschland dem europaweiten Arzneiversand zu öffnen, sollte der Gesetzgeber die Vorschläge der ABDA für ein Home-Service-System aufgreifen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Hausapothekensystems schaffen.

5. Die Trennung der Versorgungsbereiche "Krankenhausapotheke" und "öffentliche Apotheke", die es in den meisten Staaten gibt, entspringt unterschiedlichen Anforderungsprofilen, Sortimentsbreiten und Patientenstrukturen. Eine Einbeziehung von Krankenhausapotheken in die ambulante Versorgung würde zu einer Diskriminierung der flächendeckenden Arzneiversorgung durch freiberuflich betriebene, wirtschaftlich unabhängige öffentliche Apotheken führen und keine Einspareffekte für das Gesamtsystem bewirken.

Krankenhausapotheken genießen nur deswegen den Ruf besonderer Wirtschaftlichkeit, weil pharmazeutische Hersteller im Rahmen ihres Marketing deren Preise subventionieren und weil die (überwiegend anzutreffenden) öffentlich-rechtlichen Träger in der Regel keine Vollkostenrechnung betreiben.

Dass pharmazeutische Hersteller auch unter geänderten Rahmenbedingungen die gegenwärtige Subventionierung aufrecht erhalten, halten wir für Spekulation. Statt in einer Einbeziehung der Krankenhausapotheken in die ambulante Versorgung sehen wir Effizienzreserven in der Einbeziehung des pharmazeutischen Großhandels in den Vertriebsweg Hersteller – Krankenhausapotheke.

In einer Pressemitteilung legt der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels – PHAGRO – e. V. seine Grundpositionen zur Modernisierung des Gesundheitssystems dar. Er tritt darin deutlich für das deutsche System des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für öffentliche Apotheken ein, ebenso lehnt er die Freigabe des Arzneimittelversands an den Verbraucher ab. Ferner plädiert er für die Einbeziehung des pharmazeutischen Großhandels in den Vertriebsweg Hersteller – Krankenhausapotheke. Nachfolgend veröffentlichen wir die Grundpositionen im Wortlaut.

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