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DAZ aktuell
Versorgungssicherheit und Planungssicherheit im Gesundheitswesen
Versorgungssicherheit erfordert die Anerkennung und Verwirklichung von drei Gesundheitszielen:
- Der Bürger muss die Gewissheit haben, dass Krankheit für ihn und seine Familie niemals zu einer existenzbedrohenden finanziellen Belastung wird.
- Der medizinische Fortschritt muss allen Bürgern zugute kommen.
- Der alte Mensch darf nicht ausgegrenzt werden. Alter allein darf nicht zum Leistungsausschluss führen.
Hinzu kommt eine wohnortnahe Versorgung insbesondere in der ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung.
Für Deutschland kann festgestellt werden, dass für den Bürger Versorgungssicherheit noch besteht, eine Versorgungssicherheit, die so bei weitem nicht in allen Ländern Europas gegeben ist.
Mit der Versorgungssicherheit eng verbunden ist die Planungssicherheit für alle Leistungsträger im Gesundheitswesen, für den niedergelassenen Arzt und Zahnarzt, für den Apotheker und für den Zahntechniker genau so wie für das Krankenhaus. Der finanzielle Aufwand für die Einrichtung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, einer Apotheke oder eines zahntechnischen Labors ist erheblich.
Die ständige Anpassung an den medizintechnischen Fortschritt erfordert in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens einen hohen Aufwand. Dieser Aufwand ist jedoch erforderlich, um allen Bürgern eine dem medizinischen Fortschritt entsprechende wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Dies wiederum ist an eine längerfristige Planungssicherheit gebunden, an eine Sicherheit vor Änderungen, die Investitionen zu einem unkalkulierbaren Risiko werden lässt.
Unbestritten ist dieses Risiko Teil der Freiberuflichkeit, Teil auch einer sozialen Marktwirtschaft. Das Risiko muss jedoch kalkulierbar sein. Anderenfalls wird dort nicht mehr investiert, wo gerade diese Investition die Grundlage für den medizinischen Fortschritt und damit für die Behandlung des Patienten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ist.
Versorgungssicherheit und Planungssicherheit im Gesundheitswesen sind kommunizierende Röhren. Das eine setzt das andere voraus, das eine bedingt das andere. Gesundheitspolitische Entscheidungen sind daraufhin zu prüfen, ob sie die Ausgewogenheit dieser kommunizierenden Röhren stören und ob sie damit die Versorgungssicherheit des Bürgers oder die Planungssicherheit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen gefährden. Weder das eine noch das andere kann gewollt sein.
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