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DAZ aktuell
Krankenversicherte: Rezeptfreie Präparate in GKV lassen!
Er ruft zu einer Kontaktaufnahme mit Gesundheitspolitikern auf, um zu bewirken, dass bei der Liste der geplanten Ausnahmeindikationen wichtige Anwendungsgebiete aufgenommen werden. In dem Fall sollen durch eine Ausnahmeregelung nichtrezeptpflichtige Medikamente doch erstattungsfähig sein. Die Liste der Ausnahmeindikationen werde in Kürze von Experten zusammengestellt.
Durch den Ausschluss rezeptfreier Präparate befürchtet dieser Verband das Ausweichen der Ärzte auf die zumeist risikoreicheren verschreibungspflichtigen Medikamente. Dann sei das Schießen "mit Kanonen auf Spatzen" nicht auszuschließen, so der VKVD am 11. August in Berlin. Bedroht von der möglichen Ausgrenzung seien unter anderem die Arzneimittel der besonderen Therapierichtung, darunter Homöopathika.
Im Eckpunktepapier der Konsensverhandlungen zur Reform ist der Ausschluss der rezeptfreien Präparate aus der GKV-Erstattung aufgelistet (die DAZ berichtete). Werde das umgesetzt, wäre künftig die Therapie eines Infektes mit Antibiotika Kassenleistung, nicht jedoch die mit einem rezeptfreien Homöopathikum. Letzteres müsste der Patient selbst bezahlen. Nach Ansicht des VKVD schade die Ausgrenzung rezeptfreier Präparate aus der Erstattungsfähigkeit dem Patienten daher nicht nur unter Risikoaspekten, sondern auch materiell.
Insgesamt drohten der GKV durch mögliche Verschiebung hin zu verschreibungspflichtigen Medikamenten höhere Kosten. Die Differenz zwischen einem rezeptpflichtigen und einem rezeptfreien Arzneimittel liege im Durchschnitt bei 24,60 Euro, bezogen auf ein homöopathisches Arzneimittel sogar bei 27,20 Euro.
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