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ComPharm
Rechtsmedizin wird in Berlin online geprüft
Am 23. Februar 2004 werden alle Berliner Medizinstudenten, die im fünften klinischen Semester einen obligatorischen Test in der Rechtsmedizin ablegen wollen, ihren Computer um 11.00 Uhr einschalten. Sie werden sich per E-Mail über ihre Immatrikulationsnummer und ihren Namen als Studenten der Charité identifizieren und zur Prüfung anmelden. Unmittelbar danach werden ihnen 20 Fragen aus dem obligatorischen Wissen der Rechtsmedizin vorgelegt. Für jede Frage ist eine Minute Zeit.
Da die neue Studienordnung eine vermehrte Zahl an Prüfungen notwendig macht und in jedem Semester 5300 Studenten durch zahlreiche Kurse und Seminare geschleust werden, wurde das Prüfwesen dahin geändert, Teilprüfungen künftig via E-Mail abzulegen. Während bisher als Ausbildungsnachweis die Teilnahme des Studenten an einem Kurs oder Seminar meist genügte, ist nun eine bestandene Prüfung Voraussetzung dafür.
Um dem Schwindeln vorzubeugen, wurden Hürden eingebaut: Der Test lässt für jede Frage nur 60 Sekunden Zeit. Dadurch ist die Benutzung von Hilfsmaterialien schon rein zeitlich kaum möglich. Die Fragen werden den Studenten individuell in unterschiedlicher Reihenfolge angeboten.
Die Antworten müssen aus vier bis fünf Möglichkeiten ausgewählt werden. Dabei sind die Antworten aber bei jedem Studenten anders geordnet. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, oder das Ergebnis nicht akzeptiert, hat ein Recht auf mündliche Nachprüfung.
Wenn sich die Prüfung im Internet bewährt, werden auch für andere medizinische Disziplinen entsprechende Internet-Prüfprogramme bereit gestellt werden, heißt es seitens der Charité.
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