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- DAZ 50/2003
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Pharmazeutisches Recht
Bayern: Änderung der Beitragsordnung
§ 1
Änderung der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt: "Die Verantwortlichen einer Filialapotheke im Sinne des Gesetzes über das Apothekenwesen gelten nicht als Inhaber einer Betriebserlaubnis im Sinne dieser Beitragsordnung."
2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: "Die Umsätze von Filialapotheken werden unabhängig vom Betriebsort für die Bemessung der Beitragshöhe dem Umsatz der Hauptapotheke zugerechnet." b) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.
3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird die Zahl "3,- Euro" durch die Zahl "4,- Euro" ersetzt. b) In Abs. 2 wird die Zahl "5,- Euro" durch die Zahl "8,- Euro" und die Zahl "7,- Euro" durch die Zahl "16,- Euro" ersetzt.
§2
Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
München, den 5. Dezember 2003
Johannes M. Metzger, Präsident
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