Pharmazeutisches Recht

Bayern: Änderung der Beitragsordnung

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat am 12. November 2003 die folgende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 26. November 1986, zuletzt geändert am 28. November 2001, beschlossen. Die Satzung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 25. November 2003 (Az. 3.2/8545-114/101/03) genehmigt.

§ 1

Änderung der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt: "Die Verantwortlichen einer Filialapotheke im Sinne des Gesetzes über das Apothekenwesen gelten nicht als Inhaber einer Betriebserlaubnis im Sinne dieser Beitragsordnung."

2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: "Die Umsätze von Filialapotheken werden unabhängig vom Betriebsort für die Bemessung der Beitragshöhe dem Umsatz der Hauptapotheke zugerechnet." b) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.

3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird die Zahl "3,- Euro" durch die Zahl "4,- Euro" ersetzt. b) In Abs. 2 wird die Zahl "5,- Euro" durch die Zahl "8,- Euro" und die Zahl "7,- Euro" durch die Zahl "16,- Euro" ersetzt.

§2

Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

München, den 5. Dezember 2003

Johannes M. Metzger, Präsident

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