Pharmazeutisches Recht

Berlin: Haushaltsplan der Apothekerkammer

Beschluss über den Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) 2003

Vom 5. November 2002 (aus ABl. Berlin Nr. 3 vom 24. Januar 2003, Seite 204) Telefon: (0 30) 31 59 64-0

1. Der Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) der Apothekerkammer Berlin für das Jahr 2003 einschließlich Finanzplan. Stellenplan und Investitionsplan wird in der vom Vorstand vorgelegten Fassung vom 22. Oktober 2002 festgesetzt. Der Haushalt steht unter Finanzvorbehalt.

2. Die Investitionen werden aus Kapital/Rücklagen gedeckt.

3. Überschreitungen des Haushaltsplanes, die nicht durch Minderaufwendungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden, dürfen nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses geleistet werden. Als unabweisbar ist ein Bedürfnis insbesondere nicht anzusehen, wenn nach Lage des Einzelfalles ein Nachtragshaushaltsplan rechtzeitig herbeigeführt oder die Aufwendung bis zum nächsten Haushaltsplan zurückgestellt werden kann. Eines Nachtragshaushaltsplanes bedarf es nicht, wenn die Mehraufwendung im Einzelfall einen Betrag von 5000 A nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

Beschlossen: 5. November 2002

Norbert Bartetzko Präsident

Annette Dunin von Przychowski Vizepräsidentin

Genehmigt gemäß § 108 Satz 1 LHO am 17. Dezember 2002 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Ausgefertigt: 6. Januar 2003 Norbert Bartetzko Präsident Annette Dunin von Przychowski Vizepräsidentin

Beschluss über die Deckungsvorlage Beitragsstaffel 2003

Vom 5. November 2002 (aus ABl. Berlin Nr. 3 vom 24. Januar 2003, Seite 205) Telefon: (0 30) 31 59 64-0

I. Beitragsstaffel 2003

Die Beiträge zur Apothekerkammer Berlin für das Kalenderjahr 2003 werden nach der folgenden Beitragsstaffel erhoben:

§ 1 – Umsatzbeiträge

Die Umsatzbeiträge von Kammerangehörigen, die eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke oder eine Genehmigung zur Verwaltung einer oder mehrerer Apotheken besitzen, betragen je Umsatzgruppe der einzelnen Apotheke für: 1. Inhaber und Verwalter Jahresumsatz bis netto 100 000 Euro Jahresbeitrag 99 Euro. Für jede weitere Umsatzgruppe von jeweils 25 000 Euro erhöht sich der Jahresbeitrag um 32,40 Euro. 2. Pächter Jahresumsatz bis netto 100 000 Euro Jahresbeitrag 66 Euro. Für jede weitere Umsatzgruppe von jeweils 25 000 Euro erhöht sich der Jahresbeitrag um 21,60 Euro. 3. Verpächter Jahresumsatz bis netto 100 000 Euro Jahresbeitrag 33 Euro. Für jede weitere Umsatzgruppe von jeweils 25 000 Euro erhöht sich der Jahresbeitrag um 10,80 Euro.

§ 2 – Feste Beiträge

Die Beiträge betragen für: Jahresbeitrag/ Euro a) Kammerangehörige, die abgesehen von einer Tätigkeit als Apothekenleiter ihren Beruf selbst- ständig ausüben/ 150 b) Kammerangehörige, die im Angestelltenver- hältnis stehen und weder Apothekenleiter noch Verpächter sind/ 120 c) Hochschullehrer und Kammerangehörige, die als Beamte oder Angestellte des Landes Berlin, des Bundes, der Länder, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Kammerbereich tätig sind und mindestens 50% ihrer Einkünfte aus dieser Tätigkeit beziehen/ 120 d) Kammerangehörige, die nicht berufstätig sind/ 36 e) Kammerangehörige, die ausschließlich außerhalb des Kammerbereichs berufstätig sind oder den Apothekerberuf nicht ausüben/ 45 f) Kammerangehörige, die das 65. Lebensjahr über- schritten haben oder Altersruhegeld erhalten und weder selbstständig noch unselbstständig oder als Verpächter ihren Beruf ausüben/ 18

II. Inkrafttreten

Die Beitragsstaffel 2003 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.

Beschlossen: 5. November 2002

Norbert Bartetzko Präsident Annette Dunin von Przychowski Vizepräsidentin

Genehmigt gemäß § 108 Satz 1 LHO am 17. Dezember 2002 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Ausgefertigt: 6. Januar 2003 Norbert Bartetzko Präsident Annette Dunin von Przychowski Vizepräsidentin

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