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Reimporte: Neurologen verordnen am häufigsten Reimporte
Die Festlegung einer Reimportquote im Rahmen des im Jahr 2002 verabschiedeten Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes sah ab April 2002 eine Quote von 5,5 Prozent vor. Seit Januar 2003 gilt eine Quote von 7 Prozent. Die Rate von 5,5 Prozent ist bundesweit schon seit Jahresanfang 2002 übererfüllt. Seit März 2002 liegt die Importrate bereits über 7 Prozent.
Nach den Fachgebieten der verordnenden Ärzte zeigt sich, dass Reimporte eine sehr unterschiedliche Rolle spielen: So verordnen etwa Neurologen besonders viele Reimportpräparate. Rund 17 Prozent des Umsatzes aller Reimporte vereinen sich hier, gefolgt von Dermatologen und Urologen mit je 15%. Die Reimport-Verordnungen von Praktikern und Internisten machen 7 Prozent bzw. 8 Prozent Anteil am Gesamtumsatz aller Reimporte aus. Bei HNO-Ärzten liegt der Anteil bei lediglich 2 Prozent.
Diese Ergebnisse hält IMS Health insofern für bemerkenswert, als die Verordnungen von spezifischen Facharztgruppen einen vergleichsweise geringen Beitrag zum gesamten Umsatz im Markt leisten (Neurologen: 6 Prozent, Urologen, Dermatologen und HNO-Ärzte jeweils um 2 Prozent). Der größte Anteil des Umsatzes im gesamten Markt sei auf die Verordnungen von Praktikern und Internisten mit jeweils 49 Prozent bzw. 24 Prozent zurückzuführen.
Reimporte statt Innovationen?
Ein wesentlicher Grund für den hohen Anteil verordneter Reimporte bei Neurologen und Psychiatern sowie Nervenärzten sieht IMS Health darin, dass für deren Behandlungsgebiete in den letzten Jahren einige innovative Spezialpräparate mit entsprechend hohem Preis auf den Markt kamen.
Dazu gehören im Bereich psychiatrischer Erkrankungen vor allem die atypischen Neuroleptika, die unter anderem zur Behandlung von Psychosen und Schizophrenien verwendet werden. Auf dem Gebiet der Neurologie kommen zudem verstärkt Interferone zur Eindämmung der Progredienz bei Multipler Sklerose zum Einsatz.
Auf dem Sektor Urologie ist ein Marktwachstum unter anderem bei Prostatamitteln zur Behandlung der benignen Prostatahyperplasie festzustellen. Und im Bereich der Dermatologie sind es vor allem systemische Antimykotika gegen Pilzerkrankungen, die als Reimporte verordnet werden.
So kann aus Sicht des Verordners bei innovativen Arzneimitteln, für die es noch keine Nachahmer gibt, möglicherweise mit der Verordnung von Reimportpräparaten gespart werden. Das bedeutet IMS Health zufolge nichts anderes, als dass der Strukturkomponente im Verordnungsverhalten der entsprechenden Fachgruppen ein noch höherer Stellenwert zuzuschreiben ist als im Markt allgemein.
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