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Bundestag: Regierung eiert wegen Abwälzung des Großhandelsrabatts
Wie Caspers-Merk sagte, sei bisher nicht bekannt, ob die gesetzlichen Abschläge wie etwa auch die Herstellerrabatte bereits in den Abrechnungen für Januar berücksichtigt worden seien. Zum dreiprozentigen Großhandelsrabatt sagte sie, der Großhandel habe versucht, auf die Apotheken "seinen Beitrag über andere Rabattierungsvorgänge abzuwälzen".
Besondere Maßnahmen wird die Bundesregierung nicht ergreifen, um die Abwälzung des Großhandelsrabatts auf die Apotheken zu unterbinden, ist ihren Ausführungen auf eine entsprechende Frage zu entnehmen. Schließlich sei der Großhandel durch Gesetz zum Abschlag verpflichtet worden.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Regierung die Großhändler nicht zu einem zusätzlichen Abschlag (von 600 Millionen Euro) zu den bisherigen Rabatten hätte verpflichten müssen, den die Großhandelsseite selbst allerdings angesichts der gegebenen Umsatzrendite für unmöglich hält.
Ungeachtet dessen spricht die Parlamentarische Staatssekretärin von einem "erkennbar weit überhöhten Großhandelszuschlag der Arzneimittelpreisverordnung", durch den "der Großhandel bisher nachweislich eine Handelsspanne von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr mehr zulasten der Endverbraucher erhalten hat, als er tatsächlich für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt."
Die Bundesregierung erwarte vom Großhandel, dass dieser seinen Einsparbetrag erbringe, sagte Caspers-Merk. Der Großhandel habe erklärt, Verhandlungen mit den Apotheken seien im Januar aufgenommen worden.
Viel Bürokratie – wer zahlt?
Gefragt von Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) nach der "gewaltigen" Bürokratie mit entsprechenden Kosten durch die neue Rabattregelungen, sah die Staatssekretärin keinen Handlungsbedarf. Letztlich sei "praktisch auf bestehende Rabattierungs- und Abschlagsstrukturen aufgesattelt" worden. Zwar sei das für die Apothekenrechenzentren mit Aufwand verbunden, neue Tatbestände habe es jedoch nicht gegeben.
Brisanter "Interner Vermerk"
Die Abgeordnete Barbara Lanzinger (CDU/CSU) fragte darüber hinaus nach dem internen Vermerk im Haus von Ulla Schmidt mit der Belastung von 50 000 Euro jährlich für die Apotheken durch das Beitragssatzsicherungsgesetz, denen die offiziellen Äußerungen der Ministerin von nur 16 000 Euro Belastung entgegen stünden.
Wie die Parlamentarische Staatssekretärin sagte, sei der Vermerk "nicht zutreffend wiedergegeben" worden. Darin werde "von dem Worst-Case-Szenario ausgegangen, dass alle Rabatte am Ende von den Apotheken zu tragen" seien. Durch Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens sei sichergestellt worden, dass dieses Szenario so nicht zutreffe.
Daher sei die Zahl von 16 000 Euro Belastung pro Jahr der Offizin korrekt, wobei es sich um eine Durchschnittszahl handele, gemessen am Durchschnittsumsatz der deutschen Apotheke von 1,3 bis 1,4 Millionen Euro mit einem durchschnittlichen Gewinn. Anhand dessen habe sich die Hochrechnung der 16 000 Euro ergeben. Vor Ort könne die Belastung der einzelnen Offizinen allerdings variieren. Die Größenordnung von 50 000 Euro würde nur dann zutreffen, wenn am Ende die Apotheken alle Rabattierungsvorgänge tragen müssten. Das werde aber nicht geschehen, glaubt Caspers-Merk.
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