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- AZ 10/2004
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Fernseh-/Hörfunkspots: Einheitlicher Pflichthinweis auf Nebenwirkung
Für Patienten ändere sich darüber hinaus nichts, hieß es auf Anfrage beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in Bonn. Es bleibe bei der Aufforderung, den Arzt oder Apotheker zu befragen, in allen Spots muss der Hinweis nach wie vor verständlich gesprochen werden. Laut BAH handelt es sich um eine Klarstellung zwischen Fernsehsendern und der werbungtreibenden Industrie. Mit einer Novelle des Rundfunkstaatsvertrags werden demnach ab April die OTC-Pflichthinweise wie unentgeltliche "Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit" eingestuft, worunter bisher zum Beispiel Spendenaufrufe fielen.
Bisher hatten die Rundfunkanstalten den genannten Abspann bei den Arzneimitteln als Werbung gewertet und den Werbespots zugeschlagen. Die pharmazeutischen Unternehmen hingegen hatten mit dem Aufklärungscharakter für Zuschauer und Zuhörer und dem Fehlen absatzfördernder Äußerungen argumentiert. Künftig fallen durch die Nichtanrechnung des Abspanns auf die Zeit der Werbung für rezeptfreie Medikamente geringere Summen für die Industrie für dieses Marketinginstrument an.
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