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Nicht-erstattungsfähige Arzneimittel: Das Grüne Rezept kommt
Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) haben sich gemeinsam für das Grüne Rezept engagiert, das nun den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt wird. Obwohl Druck und Vertrieb von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie bezahlt werden, ist das Grüne Rezept werbefrei. Seine Ausgestaltung orientiert sich an den Rezeptvordrucken, die den Versicherten wohlbekannt sind - mit einem wesentlichen Unterschied: Es ist grün.
Die Einführung des Grünen Rezeptes dient verschiedenen Zielen: Es soll dem Patienten signalisieren, dass die Anwendung des so verordneten Arzneimittels medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht von der GKV übernommen werden. Zudem dient es für ihn als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff, Packungsgröße etc. Das Grüne Rezept kann vom Patienten genutzt werden, um bei der Einkommensteuererklärung eine außergewöhnliche Belastung im Sinne der Abgabenordnung nachzuweisen. Die beteiligten Organisationen wollen mit der Einführung des Grünen Rezeptes erreichen, dass Patienten trotz der finanzpolitisch motivierten weitgehenden Ausgrenzung von OTC-Präparaten aus dem GKV-Leistungskatalog auch künftig die medizinisch gebotene Therapie erhalten.
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