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- AZ 37/2004
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dm-Streit: Eilverfahren vorerst abgewiesen: Kammer Nordrhein prüft Berufung
Wie berichtet, handelt es sich um zwei getrennte Verfahren. Bei dem einen hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf Veranlassung der Kammer ein Eilverfahren angestrengt, um das Sammeln von Rezepten und die Ausgabe von Arzneimitteln in acht dm-Filialen in Nordrhein-Westfalen zu stoppen. Die mündliche Zusage der dm-Vertreter, man wolle diese Aktivitäten einstellen, bis ein Verwaltungsgericht entschieden habe, reichte der Wettbewerbszentrale und der Kammer nicht aus.
Gericht: Streit erledigt
Vergangenen Mittwoch verkündete nun das Düsseldorfer Landgericht, es sei bei dieser Klage örtlich nicht zuständig, darüber hinaus sei der Streit durch das Verbot des Gesundheitsamts der Stadt zurzeit erledigt. Die dm-Anwälte hatten vertreten, es handele sich bei den acht Geschäften um unselbstständige Filialen, daher müsse eine Klage am Ort des Hauptsitzes in Karlsruhe laufen. Die Wettbewerbszentrale sieht das anders: Für sie handelt es sich um gewerbliche Niederlassungen, sodass das Wettbewerbsrecht vor Ort (also in Nordrhein-Westfalen) gilt. Wie die Präsidentin der Apothekerkammer, Anneliese Menge, am 1. September in Düsseldorf mitteilte, will sie zusammen mit der Wettbewerbszentrale prüfen, ob Berufung gegen die Abweisung der Klage beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt wird, wenn das Urteil schriftlich vorliegt.
dm will stur bleiben
Zum anderen, verwaltungsrechtlichen Verfahren wurde bekannt, dass die Drogeriemärkte Rechtsmittel gegen das Verbot des Gesundheitsamts der Stadt eingelegt haben. Am 11. August hatte das Amt das Sammeln der Rezepte in den Filialen untersagt, was ab sofort und für alle beteiligten Geschäfte galt. Die Drogeriemärkte hatten daraufhin ihr Angebot zurückgezogen. Die Entscheidung war allerdings noch nicht rechtskräftig, weil dm Widerspruch einlegen konnte. Das sei am 26. August geschehen, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage. Die Begründung dazu werde man dem Gesundheitsamt umgehend nachreichen.
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