- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 37/2004
- Neue Festbeträge: ...
Neue Festbeträge: Krankenkassen führen Anhörungen zu Festbetragsvorschlägen
Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz können patentgeschützte Wirkstoffe wieder in die Festbetragsregelung einbezogen werden, sofern es sich um so genannte Me-too-Arzneimittel handelt, die keine therapeutische Verbesserung bedeuten. Der G-BA hat im Juni und Juli dieses Jahres vier neue Festbetragsgruppen gebildet: In den Gruppen Protonenpumpenhemmer und Statine sind patentfreie und patentgeschützte Wirkstoffe zusammengefasst ("altes" Recht nach § 35 Abs. 1 SGB V). Die Gruppen Sartane und Triptane enthalten ausschließlich patentgeschützte Wirkstoffe ("neues" Recht nach § 35 Abs. 1a SGB V). Das Umsatzvolumen dieser vier Gruppen mit 1 268 Packungen beträgt den Spitzenverbänden zufolge rund 2,1 Mrd. Euro. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium gegen die Gruppenbildung keine Einwände erhoben hat, schlagen die Spitzenverbände der Krankenkassen nunmehr konkrete Festbeträge vor und führen dazu eine Anhörung durch. Die Vorschläge der Spitzenverbände stehen seit dem 3. September auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/service abrufbar zur Verfügung.
Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert. Das Anhörungsverfahren findet in der Zeit vom 3. September bis zum 1. Oktober 2004 statt. Hier können Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie Arzneimittelhersteller und die Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen. Voraussichtlich Ende Oktober 2004 werden die Spitzenverbände sodann ihre endgültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 1. Januar 2005 in Kraft treten können. Die Krankenkassen rechnen mit Einsparungen von über 300 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.