- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 48/2004
- Gesundheitsreform: ...
Gesundheitsreform: Apotheken als Inkassobüros der Krankenkassen
Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes e.V.: "Die Zuzahlungen, die die Patienten unter anderem in Apotheken und in Arztpraxen zu leisten haben, dienen ausschließlich dazu, die Krankenkassenausgaben zu senken. Der von den Patienten gezahlte Betrag wird in voller Höhe mit den Krankenkassen verrechnet", informiert er die Öffentlichkeit. Der Gesetzgeber hat somit die Apotheker zu Inkassounternehmen zu Gunsten Dritter gemacht - ohne die bei Inkassounternehmen übliche Honorierung, beklagt Keller. Für das Inkasso der Kirchensteuer genehmige sich der Staat dagegen immerhin 10 Prozent der Kirchensteuer als Entgelt.
Keller erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass alle Befreiungen zum 1. Januar 2005 ihre Gültigkeit verlieren. Die Befreiung muss nach Erreichen von gesetzlich fixierten Höchstbeträgen neu erworben werden. Keller forderte die Politik und die Krankenkassen auf, im Interesse der Versicherten möglichst unbürokratische Verfahren zu schaffen. "Bei vielen chronisch Kranken steht aus der Krankengeschichte heute schon fest, wie hoch ihre Belastungsgrenze sein wird. Die Kassen sollten gerade diesen Menschen die Möglichkeit geben, zum Beispiel durch Zahlung eines Einmalbetrages ihre Befreiung von allen Zuzahlungen auch nach dem Januar 2005 zu erhalten."
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.