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- AZ 49/2004
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Tarifpolitik: Neuer Gehalts- und Rahmentarifvertrag
Die Gehälter erhöhen sich zum Jahresbeginn um 4,9%. Die reguläre Wochenarbeitszeit erhöht sich auf 39,5 Stunden. Hat der Arbeitnehmer bisher Teilzeit gearbeitet, kann der Arbeitgeber aufgrund des neuen Tarifvertrages nicht darauf bestehen, die Stundenzahl zu erhöhen. Teambesprechungen sind künftig als Arbeitszeit anzurechnen. Berufsjahre werden jetzt auch bei einer Wochenarbeitzeit unter acht Stunden angerechnet. Die Vergütung der Notdienstbereitschaft erhöht sich in der Nacht um eine Stunde, am Tag um eine halbe Stunde. Liegt das Gehalt mindestens 13% über Tarif, ist die Notdienstvergütung damit abgegolten. Nach 24 Stunden Notdienstbereitschaft muss Freizeitausgleich von mindestens elf Stunden gewährt werden.
Wer unter 30 ist, hat Anspruch auf 31 Urlaubstage, für die über 30-Jährigen sind es 34 Tage. Treuetage gibt es nur noch, wenn sie individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Wer älter als 45 ist, für den gilt ein Bestandsschutz der alten Regelung für Treuetage. Die Sonderzahlung kann um bis zu 50% gekürzt werden, aber nur aus wirtschaftlichen Gründen. Für die Freistellung aus besonderen Anlässen (Sonderurlaub z. B. für Heirat, Arztbesuch, Wohnungswechsel) gilt statt bisher § 10 BRTV jetzt § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Es wurde eine neue Vorsorgemöglichkeit geschaffen: die Direktversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben demnach Anspruch darauf, dass von ihrem Gehalt die Beiträge für eine Lebens- bzw. Rentenversicherung bezahlt werden.
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