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- DAZ 1/2004
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Krankenhausversorgung: EU fordert mehr Wettbewerb
Mit der jetzigen Regelung, nach der Krankenhäuser ohne Apotheke nur durch Krankenhausapotheken oder öffentliche Apotheken, die "innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten" liegen, mit Arzneimittel versorgt werden dürfen, bestehe nach Auffassung der Kommission eine Beschränkung des freien Handels im EU-Binnenmarkt.
Dadurch würden Arzneimittelpreise unnötig in die Höhe getrieben. Möglicherweise müssten dadurch die Krankenhäuser höhere Arzneimittelpreise bezahlen als durch einen Einkauf auf dem freien Markt, so mutmaßt die Kommission. Mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Arzneimittelsicherheit ließen sich die Beschränkungen nicht rechtfertigen, heißt es aus Brüssel.
Boltkestein habe dem Bericht im Handelsblatt zufolge ein Verfahren gegen Deutschland angestrengt wegen Verletzung des EU-Vertrages. Dieses Verfahren könnte in letzter Instanz zu einer Klage vor den europäischen Gerichtshof führen.
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