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Aus Kammern und Verbänden
AK Berlin: Informationsoffensive der ABDA
Aufgaben und Organe der ABDA
In seinem Referat zu "Struktur und Aufgaben der ABDA" erläuterte Braun, dass die ABDA von der Bundesapothekerkammer (BAK) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gebildet wird. Die BAK ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Apothekerkammern, der DAV der Zusammenschluss der 17 Landesapothekerverbände. ABDA, BAK und DAV werden von einer gemeinsamen Geschäftsführung geleitet. Wesentliche Aufgaben der ABDA sind u.a.
- die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der Landesapothekerkammern und Landesapothekerverbände,
- Verhandlungen auf Bundesebene,
- Schaffung einheitlicher Grundsätze für die Tätigkeit der Apotheker,
- Beratung und Information der Mitgliedsorganisationen über alle für die Apotheker relevanten Fragestellungen,
- Durchführung des Deutschen Apothekertages.
Die Organe der ABDA sind der Geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand der ABDA, dem neben den Kammerpräsidenten und den Vorsitzenden der 17 Apothekerverbände je ein Krankenhaus- und ein Industrieapotheker angehören. In diese Struktur reiht sich die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages ein. Zu diesem entsenden Kammern und Vereinen pro 200 Apotheker eines Kammerbereiches einen Delegierten. Von den Delegierten sollen 50% angestellte Apotheker sein.
Daneben gibt es zahlreiche Fachkommissionen, die spezielle Aufgaben schwerpunktmäßig bearbeiten.
Haushaltsplan der ABDA
Im Rahmen der Diskussion über den Haushaltsplan der ABDA werden in der Delegiertenversammlung in der Regel die häufigsten kritischen Fragen gestellt. Daher erläuterte Braun auch die Bildung des Haushaltsplans.
Die Haushaltskommission der ABDA erfasst zunächst alle kostenträchtigen Beschlüsse sowie Bedarfsmeldungen der ABDA-Geschäftsführung zu Personal- und Sachkosten. Auf dieser Basis stellt der Geschäftsführer Finanzen der ABDA den Finanzplan auf. Dieser wird vom Haushaltsauschuss sowie dem Geschäftsführenden Vorstand der ABDA gemeinsam beraten.
Nach weiterer Beratung durch den ABDA-Gesamtvorstand wird der Finanzplan den Mitgliedsorganisationen zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet: Schließlich folgt die abschließende Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans durch die Mitgliederversammlung der ABDA.
Die Aufsicht über die laufenden Geschäfte nimmt der Geschäftsführende Vorstand war. Wenn für das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr ein durch einen vereidigten Buchprüfer testierter Jahresabschluss vorliegt, wird der Jahresabschluss formell durch die ABDA-Mitgliederversammlung genehmigt.
Änderungen des Apothekengesetzes
Über die Änderungen des Apothekengesetzes berichtete Henning Kloß vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Zurzeit liegen der Behörde 200 Anträge zur Heimversorgung durch Apotheken vor. Davon sind achtzig noch nicht bearbeitet.
Es gebe, so Kloß, verschiedene Verträge "auf dem Markt". Diese entsprechen allerdings nicht immer den gesetzlichen Vorschriften. Positiv bewertete Kloß, dass es keinen Antrag gibt, der das Verblistern der Arzneimittel für die Heimbewohner vorsieht. Dies wäre ein Grund, den Vertrag abzulehnen.
Neben den drei bereits in Berlin bzw. Berlin/Brandenburg genehmigten Filialapotheken liegen dem LAGetSi sechs weitere Anträge vor. Davon bezieht sich ein Antrag auf zwei Filialapotheken. Für fünf Berliner Apotheken sind bereits Erlaubnisse erteilt worden, als Versandapotheke tätig zu sein. Weitere 15 Anträge liegen vor.
Resolution Pro Pharmazie
Als Tischvorlage erhielten die Delegierten einen Resolutionsentwurf "Pro Pharmazie", der von der Delegiertenversammlung einstimmig verabschiedet wurde (s. Kasten). Die Resolution richtet sich an die eigenen Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der Änderungen des Apothekengesetzes den Beruf weiterhin pharmazeutisch und nicht primär monetär zu definieren.
Auf Antrag eines Delegierten wird es eine Sondersitzung der Delegiertenversammlung zu den Themen "Beitragsbemessung" und "Deutscher Apothekertag" vor der Sommerpause geben. {au}
Resolution Pro Pharmazie
Die Liberalisierung des Wettbewerbs bei den OTC-Arzneimitteln birgt die Gefahr, dass Kolleginnen und Kollegen ein Verhalten an den Tag legen, das weder dem Berufsbild Apotheker/in noch dem besonderen Gut Arzneimittel gerecht wird. Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin appelliert an die Apothekerinnen und Apotheker, den Beruf weiterhin und verstärkt pharmazeutisch zu definieren. Dies ist Konsens im Berufsstand. Freiheit bedeutet zugleich Verantwortung. Wir tragen Verantwortung
- für die Patientinnen und Patienten,
- für das Arzneimittel und
- für unseren eigenen Berufsstand. Das Arzneimittel ist kein Konsumgut, sondern dazu da, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder ihnen vorzubeugen. Wir Apothekerinnen und Apotheker haben die Verpflichtung,
- die Patientinnen und Patienten über die sachgemäße und sichere Anwendung des Arzneimittels zu beraten und einem Arzneimittelverbrauch und Arzneimittelfehlgebrauch entgegenzuwirken,
- das Arzneimittel als potenziell gefährliches und daher beratungsbedürftiges und nur sicher durch Apotheken zu vertreibendes Produkt zu positionieren,
- uns selbst so zu verhalten, wie es das Ansehen und das Vertrauen in den Heilberuf Apotheker/in erfordert.
Jede/r ist aufgefordert, sich selbst dies und seinen Kolleginnen und Kollegen bewusst zu machen. Seien Sie selbst ein Beispiel für den Heilberuf Apotheker/in und werben Sie dafür im kollegialen Gespräch.
Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin, 16.03.2004
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