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OTC-Arzneimittel: Patientenbeauftragte für mehr Ausnahmen
Derzeit können rezeptfreie Arzneimittel nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn sie für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bestimmt sind bzw. gemäß der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses als Therapiestandard gelten. Kühn-Mengel erklärte, die Liste sollte etwa für Neurodermitis-, Diabetes- und Krebspatienten erweitert werden.
Wenn die Gesundheitsreform zum Jahresende überprüft wird, müssten auch die Kriterien für die Fahrtkostenerstattung auf den Tisch, sagte Kühn-Mengel weiter. Es gebe hier "Grenzfälle, bei denen mehrere Handicaps zusammenkommen". Wenn jemand gleichzeitig geh- und sehbehindert ist, könne er oft keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen – obwohl der Grad der jeweiligen Behinderung nicht ausreicht, um die Taxifahrt zum Arzt erstattet zu bekommen.
Die Patientenbeauftragte übte gegenüber dem Tagesspiegel zudem Kritik an der Bürokratie, die manche Krankenkassen bei Anträgen auf Erstattung oder Zuzahlungsbefreiung walten lassen. Zuweilen würden Fragen gestellt, "die überhaupt nicht sachdienlich sind und nur zu zeitlichen Verzögerungen führen", sagte Kühn-Mengel. So werde etwa gefragt, ob Patienten der Pflegestufe 3 noch Auto fahren könnten. Auch die Frage, ob jemand Raucher ist, verbiete sich in diesem Zusammenhang. Die Patientenbeauftragte: "Offenbar schwingt darin die Haltung mit, dass jemand, der sich Zigaretten leistet, sich auch ein Taxi zum Arzt leisten kann."
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