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AMG-Novelle im Vermittlungsausschuss: BPI begrüßt Beitrag zur Standortsicherun

BONN (im). Die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist im Vermittlungsausschuss gelandet. Das hat der Bundesrat am 14. Mai entschieden, der damit der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses folgte. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßte diese Entwicklung als Beitrag zur Standortsicherung Deutschlands.

Die 12. AMG-Novelle enthält unter anderem Änderungen zur Arzneimittelentwicklung. Aus Sicht der Industrie verschärft die Gesetzesvorlage allerdings die Rahmenbedingungen für Klinische Prüfungen in Deutschland. Der BPI warnte vor unnötigen Hürden für die Arzneimittel-Forschung hierzulande. Wie BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp sagte, habe sich sein Verband stets dafür eingesetzt, dass die europäischen Vorschriften für Klinische Prüfungen in Deutschland umgesetzt werden, so dass diese Prüfungen in Europa nach einheitlichen Vorgaben erfolgen könnten.

Laut BPI plant die Regierungskoalition jedoch, die Rahmenbedingungen enger zu fassen, als von der EU vorgesehen. Das werde massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zur Folge haben, heißt es in der Pressemitteilung vom 14. Mai. Fahrenkamp bezeichnete daher die Anrufung des Vermittlungsausschusses als wichtigen Schritt, um die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu verhindern.

Zuvor hatte sich auch der Sozialminister von Baden-Württemberg, Dr. Friedhelm Repnik, für Nachverhandlungen zur AMG-Novelle ausgesprochen. Bei der Arzneimittelentwicklung dürften im Genehmigungs- und Prüfungsverfahren keine zusätzlichen Hürden eingezogen werden, sagte Repnik am 13. Mai auf einer Veranstaltung in Gütersloh. Das würde ansonsten die Entwicklungszeiten bei der Erforschung neuer Medikamente weiter verzöger und weitere Forschungsabteilungen drohten verlagert zu werden.

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