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DAZ aktuell
Auch Apotheken betroffen: Hersteller kürzen dem Großhandel Skonto
Begründet wird die Aktion in der Regel mit der Erhöhung des Herstellerrabatts (von sechs auf 16 Prozent). Die Hersteller müssen diesen (über die Apotheken abzurechnenden) Rabatt nach § 130a SGB V an die Krankenkassen abführen. Aus Großhandelskreisen ist zu hören, dass die Skontokürzungen letztlich in irgendeiner Form bei den Apotheken landen würden. Sie seien damit ein unfreundlicher Akt nicht nur gegenüber dem Großhandel, sondern auch gegenüber den Apotheken.
"Wir müssen überlegen, wie wir uns dagegen wehren können", so ein Großhändler aus einer rheinischen Großstadt. Eine Überlegung sei, weniger gängige Präparate der betroffenen Hersteller nur noch reduziert oder gar nicht mehr zu bevorraten, um so die Belastung aus der Skontokürzung wenigstens teilweise zu kompensieren.
Skontokürzungen sind nach Informationen der DAZ bislang von Schering, Jenapharm, Infectopharm, Boehringer Ingelheim, Lifescan, UCB und Cefak angekündigt.
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