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Krankentransporte: Neues Formular verrät zu viel
Die "Bild am Sonntag" berichtete am vergangenen Wochenende von der vom Arzt ausgestellten Quittung, mit der die Patienten jetzt den Taxifahrer "bezahlen". Auf dieser müssten die Mediziner auch medizinische Details vermerken – etwa an welchen Krankheiten der Patient leidet. Das neue Formular war nötig geworden, weil Krankenfahrten nach dem GKV-Modernisierungsgesetz nur noch in bestimmten Fällen von den Krankenkassen übernommen werden. Deshalb wird auf dem Formblatt zur Krankenbeförderung nach der Diagnose gefragt.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, erklärte, es sei "völlig inakzeptabel, wenn der Fahrer ohne jeden Grund Kenntnis von Gesundheitsdaten erlangt". Er rät Betroffenen, sich zunächst an ihre Kasse zu wenden, um im Einzelfall die Offenlegung von Details vermeiden zu können. "Eine Notlösung wäre, dass die Patienten die Diagnosen auf der Vorderseite abdecken und sich vom Taxifahrer die Durchführung der Fahrt auf der Rückseite quittieren lassen", so Schaar. Ulla Schmidt setzte sich umgehend für eine Änderung des Formulars ein, die "den Anforderungen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht genügt". Die Formularkommission von Ärzten und Krankenkassen signalisierte bereits ihre Bereitschaft, die Regelung zu ändern. Martin Plass vom Verband der Angestellten Krankenkassen sagte der "Bild am Sonntag": "Wenn der Datenschutzbeauftragte die Regelung kritisiert, werden wir sie überprüfen und gegebenenfalls ändern."
Die KBV kündigte an, das Datenschutzproblem "möglichst unbürokratisch" lösen zu wollen. "Deshalb schlagen wir vor, dass gesetzlich Krankenversicherte die Kosten für eine Taxifahrt zunächst vorstrecken. Anschließend können sie sich ihre Auslagen von der Krankenkasse zurückerstatten lassen", erklärte am 26. Juli der KBV-Vize Leonhard Hansen. Er appellierte an die Krankenkassen, diesem "patientenfreundlichen Vorschlag" zuzustimmen. Hansen wies darauf hin, dass die zugrundeliegenden Richtlinien sowie das Formular vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) genehmigt worden seien.
Das Ministerium wies den Vorschlag der KBV zurück: "Es kann nicht angehen, dass Patientinnen und Patienten zur Vorkasse gebeten werden sollen", ließ das BMGS am 26. Juli verlauten. Auch sei es falsch, dass das Formular eine Folge der Gesundheitsreform sei. Die Entwicklung von Formularen sei die alleinige Sache der Selbstverwaltung. Formulare bedürften auch nicht der rechtlichen Prüfung und Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium.
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