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DAZ aktuell
Öffentlicher Nahverkehr für Behinderte weiterhin kostenfrei
Die Bundesländer hatten im Vermittlungsausschuss die Umsetzung der Koch-Steinbrück-Vorschläge zum Subventionsabbau durchgesetzt. Dabei verlangten sie auch, die Freifahrten für Behinderte einzuschränken. Zu diesem Thema fand daraufhin eine Expertenanhörung statt. Diese Anhörung von Ländern und Verbänden habe jedoch ergeben, dass es nicht möglich ist, die Regeln für Freifahrten der Schwerbehinderten zu ändern, ohne einzelne Gruppen von Schwerbehinderten zu benachteiligen, erklärte Ministeriumssprecher Klaus Vater. Dies widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Schmidt sagte, der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr sei für behinderte Menschen besonders wichtig. Die kostenfreie Nutzung für die berechtigten Personen und ihrer Begleitpersonen bleibe deswegen uneingeschränkt erhalten. "Ich fordere die Verkehrsbetriebe auf, umfassende Barrierefreiheit herzustellen", so die Ministerin. An die Adresse der Länder sagte sie, dass sie eigene Vorschläge unterbreiten müssten, sollten sie auf Änderungen im Bereich der Freifahrten bestehen.
Der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen Markus Kurth begrüßte die Entscheidung der Gesundheitsministerin. "Die Schaffung gleichberechtigter Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen ist ein Hauptanliegen bündnisgrüner Politik". Um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, seien Menschen mit Handicaps mehr als andere auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Hierfür müssen auch weiterhin ausreichend öffentliche Mittel bereitgestellt werden.
Der Verzicht auf die Einschränkungen kostet den Bund in den Jahren 2005 und 2006 rund vier Millionen Euro. Dieses Geld soll Vater zufolge nun "anderweitig aufgebracht" werden – vor allem zu Lasten der Verkehrsunternehmen.
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