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Bürgerversicherung: Arbeitsgruppe will diese Woche Beratungen abschließen
In dieser Woche trat die 15-köpfige Arbeitsgruppe unter Leitung der SPD-Linken Andrea Nahles zu weiteren Beratungen zusammen. Zur abschließenden Sitzung am 26. August sollte der theoretische Vordenker der Bürgerversicherung, Karl Lauterbach, der Gruppe neue Modellrechnungen vorlegen. Über das Reformkonzept soll schon am Wochenende auf einer Klausur des Parteivorstandes beraten werden. Anfang September will sich sodann das Kabinett mit dem Thema beschäftigen. SPD-Parteichef Franz Müntefering kündigte am 23. August in Berlin an, im Herbst würden die Eckpunkte der Bürgerversicherung der Öffentlichkeit präsentiert. Das Konzept, so Müntefering, werde "dem Anspruch der Solidarität und auch der Qualität" genügen.
Belastung von Mieteinkünften "vom Tisch"
Bislang gilt als sicher, dass die SPD künftig alle Selbstständigen, Beamten und gut verdienenden Arbeitnehmer in eine Bürgerversicherung einbeziehen will. Dies soll die Beiträge langfristig um rund zwei Beitragssatzpunkte senken. Wie das Handelsblatt (Ausgabe vom 23. August) unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtete, ist es jedoch "vom Tisch", Mieteinkünfte in die Beitragsberechnung einzubeziehen. Auch die rund 84 Mrd. Euro schweren PKV-Altersrückstellungen sollen nicht angetastet werden.
In den vergangenen Wochen wurde wiederholt laut, dass sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe über weitere Einzelheiten der anstehenden Reform nicht einig seien. Doch die Kritiker des Konzepts sind offenbar in der Minderheit.
Uneinigkeit beim Zwei-Säulen-Modell
Trotz der Einigung in wichtigen Fragen rechnen die Teilnehmer laut Handelsblatt damit, dass es in letzten Arbeitsgruppen-Sitzungen noch heftige Auseinandersetzungen geben wird. Mehrere Mitglieder seien verärgert, dass sich Gremiumsmitglied Ursula Engelen-Kefer entgegen der Mehrheit überraschend gegen Beiträge auf Kapitalerträge ausgesprochen hatte.
Ungeklärt sei zudem noch, bis zu welcher Höhe Zinsen und Dividenden jenseits eines Freibetrags in die Beitragerhebung einbezogen werden sollen. Bisher besteht eine Beitragsbemessungsgrenze nur für Löhne. Sie liegt bei 3 487,50 Euro im Monat. Einige Mitglieder der Arbeitsgruppe wollen den Betrag in einem "Zwei-Säulen-Modell" zumindest für die Kapitalerträge deutlich anheben. Der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Klaus Kirschner (SPD), lehnt eine Anhebung allerdings ab: "Ich will nicht mehr Geld, sondern eine breitere Einnahmebasis", zitierte ihn das Handelsblatt.
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