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Pharmazeutisches Recht
Nordrhein-Westfalen: Rentenleistungen AK Nordrhein
Anpassung der Rentenleistungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung des Versorgungswerks
„Alle laufenden Renten des Versorgungswerks, deren Zahlung vor dem 31. Dezember 2003 begonnen hat, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2004 um 0,5 Prozent erhöht.“ Zur Finanzierung dieser Rentenerhöhung werden im Jahr 2004 492 234,– Euro als Beitrag aus der Rückstellung für Überschussbeteiligung vereinnahmt und zur Auffüllung der Deckungsrückstände verwendet.
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