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Bundesrechnungshof will Kassen kontrollieren
Der Rechnungshof behält sich in dem Bericht ausdrücklich vor, die Haushalts- und Wirtschaftsführung einzelner Krankenkassen zu überprüfen. Schon seit geraumer Zeit beanstandet der Rechnungshof "Kontrolldefizite im Bereich der Sozialversicherung". Zunächst soll geklärt werden, ob die Zuschüsse aus der Tabaksteuer korrekt verwendet werden. Es sei zu kontrollieren, ob die Erwartungen des Gesetzgebers an diese Zuschüsse verwirklicht würden, heißt es in dem Bericht.
Das Bundesgesundheitsministerium lehnt eine umfassende Kontrolle durch die Bonner Rechnungsprüfer ab. Ministeriumssprecher Klaus Vater sagte am 10. September, das Prüfrecht beschränke sich ausschließlich auf den Einsatz staatlicher Mittel in der GKV. "Ein uneingeschränktes Prüfrecht ist damit nicht verbunden", so Vater. Auch die Krankenkassen sehen keinen Grund für zusätzliche Kontrollen durch die Rechnungsprüfer. Sie verweisen auf bereits bestehende Prüfbehörden wie das Bundesversicherungsamt und die Ministerien. "Auch hier gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Doppelarbeit ist zu vermeiden", hieß es im AOK-Bundesverband.
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