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ABDA zur Gesundheitskarte: Kassen schuld an Verzögerung
Für den 22. September hat Staatssekretär Klaus Theo Schröder wegen des Streits alle Beteiligten zum Gespräch ins Bundesgesundheitsministerium eingeladen. Während die Kassen den Online-Datentransfer für alle Kranken vorschreiben wollen, glaubt Diener nicht, dass sich das Ministerium auf diese Einschränkung von Patientenwahlrechten einlässt. Gesetzliche Kassen (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV) als Kostenträger liegen mit Ärzten und Apothekern wegen des Übertragungswegs der Daten im Clinch.
Bei der elektronischen Karte, die ab 2006 kommen soll, wird bereits heute die Ausstattung weiterer künftiger Bausteine – wie zum Beispiel die elektronische Einweisung ins Krankenhaus oder elektronische Arztbriefe – vorbestimmt. GKV und PKV wollen den Online-Datentransfer obligat für alle Kranken vorschreiben, deren Wahlrecht für die Karte einschränken und nur für Notfälle erlauben.
Wahlfreiheit der Patienten erhalten
Diener machte gegenüber der DAZ deutlich, dass er im Gegensatz dazu die informelle Selbstbestimmung der Patienten für ein hohes Gut hält. Er trat für die freie Wahl der Versicherten beim Transport ihrer Gesundheitsdaten ein, wofür seinen Worten zufolge auch Ärzte und Zahnärzte plädieren. Die Patienten sollen demnach ein eigenes "Postfach" auf Servern unterschiedlicher, aber zertifizierter Betreiber bekommen, in das die Mediziner das elektronische Rezept ablegen. Dann hat der Patient die Wahl, das Rezept online zum Beispiel an eine Apotheke seiner Wahl weiterzuleiten oder aber mit der Karte eine Offizin persönlich aufzusuchen. Die Kassen dagegen verlangen einen zentralen Server, auf dem sämtliche Daten des Patienten vorliegen.
Telematik: Wo die konkreten Arbeiten laufen
Die Beteiligten – von Apothekern über Ärzte und Klinikvertreter bis hin zu den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen als Kostenträgern – haben ein gemeinsames Projektbüro eingerichtet: protego.net (Projekt für Telematik der Gesundheitsorganisationen). Inzwischen wurden Arbeitspakete beschlossen, die für die Vereinbarung der notwendigen Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte nötig sind.
Ende Juli einigten sich die Beteiligten auf die Finanzierungsvereinbarung. Darin sagten die Kassen den Apothekern die indirekte Refinanzierung der laufenden telematikbedingten Kosten durch Vergütung einzelner Transaktionen, wie z. B. den Verordnungen auf Rezept, zu. Während reine Investitionen, wie die in die Health Professional Card (HPC), von den Apothekern oder Ärzten selbst bezahlt werden, gibt es eine kurzfristige Finanzierungsstufe für die Vorlaufkosten bis zur Routinearbeit mit der Karte.
Projektbezogen zahlen die Kassen hierfür Geld bis 2006, weil die Transaktionszuschläge erst ab da gezahlt werden, Kosten bei Apothekern und Ärzten aber heute schon anfallen. Das gilt zum Beispiel für die Health Professional Card, deren einmalige Anschaffungskosten die Apotheker und deren laufenden Kosten anschließend die Krankenkassen übernehmen. Die HPC ist eine Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Mit ihr können die Heilberufler elektronische Dokumente rechtsgültig unterschreiben und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. So werden das elektronische Rezept oder die elektronische Arzneimitteldokumentation möglich.
Lackmustest auf Glaubwürdigkeit
Zwar wollte Diener den Krankenkassen keine unlauteren Absichten unterstellen, allerdings berge der zentrale Server die Gefahr, dass die Kassen künftig doch die Hoheit über sämtliche Daten des Patienten, notfalls über eine Gesetzesänderung, verlangen könnten.
"Die dezentrale Datenverteilung ist der beste Datenschutz."
Dr. Frank Diener, ABDA
Daher sei dies ein "Lackmustest auf die Glaubwürdigkeit" der Kostenträger, machte der ABDA-Geschäftsführer die Bedeutung der Datenübertragung klar. Die elektronische Karte wird es in jedem Fall geben, da für Notfälle wie Netzstörungen ein digitales Rückfallsystem als Sicherheitsnetz vorhanden sein muss. Auch wolle vermutlich nur die Minderheit der Bevölkerung den reinen Online-Weg nutzen. Schließlich gebe es auch skeptische Bürger, die die Datenspeicherung auf einem Server grundsätzlich ablehnten.
Auch Datenschützer für dezentrale Speicherung
Vor dem Gespräch im Ministerium zeigte sich Diener zuversichtlich, dass der Staatssekretär nicht dem Verlangen der Kassen nach eingeschränkten Wahlrechten der Kranken zustimmen werde. Auch der Datenschutzbeauftragte befürworte die Option der Patienten für zwei Wege sowie die dezentrale Datenverteilung mittels Karte anstelle des zentralen Servers. Zu Spekulationen, ob sich der Start der elektronischen Karte verzögert, wollte sich der ABDA-Geschäftsführer nicht äußern.
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