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Praxis
Apotheker emanzipieren sich
Die Apotheken – vom Getriebenen zum Treiber
Ein gutes halbes Jahr ist es her, seit das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GMG) in Kraft getreten ist. Darin sind zahlreiche gesetzliche Neubestimmungen enthalten, die gerade für Apotheken nachhaltige Konsequenzen mit sich bringen. Schon heute kann man konstatieren, dass sich die Apotheken auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht zusehends emanzipieren. Dies soll beispielhaft verdeutlicht werden: Mit der Ausgrenzung zahlreicher (nicht-verschreibungspflichtiger) Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung und der damit verbundenen Loslösung von der Preisfestsetzung gemäß der Arzneimittelpreisverordnung erhoffte sich der Staat eine flächendeckende Preissenkung bei eben diesen Artikeln.
Ausgangspunkt der politischen Überlegungen war es wohl, dass die Umsatzeinbrüche bei den erstattungsfähigen Arzneimitteln gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung in den Apotheken durch die Selbstmedikation kompensiert würde und zugleich die Konsumenten von den verringerten Preisen profitieren könnten. Und dies vor allem dadurch, dass durch das Senken der Preise Kaufimpulse gesetzt würden.
Doch es ist ein ökonomischer Trugschluss, annehmen zu wollen, dass sich Arzneimittel nach den gleichen Gesetzen vermarkten lassen wie Konsumgüter. Arzneimittel sind Güter der besonderen Art, deren Abverkauf sich gerade nicht durch Marketingmaßnahmen stimulieren lassen soll. Es ist für die überwiegende Mehrheit der freikalkulierbaren Arzneimittel nicht realistisch, dass durch Preisreduzierungen Mengeneffekte erzielt werden, die nicht nur den Preiseffekt aufheben sollen, sondern diesen gar überkompensieren.
Von einer elastischen Nachfrage auszugehen, setzt voraus, dass die Konsumenten die Preishöhe eines Produktes kennen und auf eine Änderung des Preises reagieren. Dies trifft bei Arzneimitteln nur in sehr eingeschränktem Maße zu. Die Apotheker haben sich nicht von der Preisschraube des Einzelhandels und den politischen Wunschvorstellungen einnehmen lassen, so scheint es zumindest nach den ersten acht Monaten seit der Neuregelung. Ein Senken der Preise bei diesen Arzneimitteln hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verminderung des Umsatzes in diesem Segment nach sich gezogen und damit nicht die erhoffte Kompensation der rückläufigen GKV-Umsätze erbracht. Dabei ist es gleich, ob die Apotheker nur nicht den Schneid zu preispolitischen Wagnissen hatten, oder aber bereits den ökonomischen Zusammenhang für sich erkannten und demgemäß richtig agierten.
Bemerkenswert ist es, dass sich zahlreiche Apotheker, wie jetzt eine Studie des Instituts für Handelsforschung an der Universität in Köln, die im Auftrag der NORWIMA mbH/des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. erstellt wurde, belegt, aktiv an der Verbreitung und am Einsatz des Grünen Rezepts beteiligt haben. Mit dem Grünen Rezept kann der Arzt Empfehlungen für nicht-verschreibungspflichtige (seitens der Krankenkassen nicht länger erstattungsfähige) Arzneimittel geben.
Durch den "offiziellen Charakter" des Grünen Rezeptes wird die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der medikamentösen Behandlung durch den Arzt unterstrichen. Es signalisiert dem Patienten, dass das empfohlene Medikament das für seine Erkrankung optimale Mittel darstellt, er es aber selbst bezahlen muss. Allerdings dient das Grüne Rezept für den Patienten nicht nur als Merkhilfe bezüglich Produktname, Wirkstoff, Darreichungsform etc. zur Befolgung ärztlicher Verordnungen. Es kann auch zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden, nachdem der Apotheker auf dem Rezeptformular das abgegebene Arzneimittel taxiert hat.¹ Zugleich soll eine negative Stigmatisierung von Medikamenten durch eine weitgehende Symmetrie des Grünen Rezepts mit dem roten Formblatt 16 der Arzneiverordnung verhindert werden.²
Das Grüne Rezept als Marketinginstrument und heilberufliche Konstante
An der Untersuchung zur Bedeutung und Akzeptanz des Grünen Rezepts haben sich 158 Apotheken aus Nordrhein beteiligt, dies entspricht einer Stichprobenquote von 6,85%. Die beteiligten Apotheken stehen nachweislich repräsentativ für Nordrhein und damit mit Einschränkungen für das gesamte Bundesgebiet. Sowohl hinsichtlich der Betriebsgröße (gemessen an der Mitarbeiterzahl und der Raumgröße in Quadratmetern) als auch hinsichtlich der GKV-Umsätze entspricht die Stichprobe der Apothekenstruktur anderer Untersuchungen.
Einzig hinsichtlich der Geschäftslage sind Vorortlagen überrepräsentiert, hingegen Innenstadt- und Kleinstadtlagen weniger stark vertreten. Das ist jedoch dahingehend einleuchtend, da vor allem in Vorortlagen das Zusammenspiel von Arzt und Apotheke intensiv genutzt wird. Wie bereits in DAZ Nr. 38, S. 19, berichtet, beteiligten sich rund 70% der befragten Apotheken an der Verbreitung des Grünen Rezeptes. Dabei ist bemerkenswert, dass mit zunehmender Betriebsgröße der aktive Bezug von Grünen Rezepten steigt. Offensichtlich bedarf es der Überschreitung einer kritischen Apothekengröße, damit das Grüne Rezept auch professionell zum Einsatz gelangen kann. Wie hoch das Involvement ausfällt, lässt sich daran ablesen, dass sich mehr als die Hälfte der befragten Apotheken an den Kosten für die Drucklegung des Grünen Rezeptes beteiligen oder diese vollständig übernehmen würden.
Betrachtet man die Preisbereitschaft als eine Verteilungsfunktion, so wie in Abbildung 1 dargestellt, dann kann man je Preis für den Rezeptblock ablesen, wie hoch die jeweilige Beteiligung der Apotheker ausfällt. Beispielsweise würde sich bei einer Selbstbeteiligung an den Kosten von E 1,- je 100 Stück 45,5% der Apotheker (weiterhin) für die Verbreitung des Grünen Rezeptes einsetzen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist bedeutsam, in welchem Ausmaß sich die Anzahl der Grünen Rezepte entwickelt hat und welche Bedeutung sich daraus für den Umsatz der beteiligten Apotheken ergibt. Werden die durchschnittlich eingelösten Rezepte je Apotheke und Monat summiert und die entsprechenden Anteile berechnet, lassen sich die monatlichen Verschiebungen im Verhältnis der Rezepte zueinander bestimmen. Ausgehend von einer Verteilung von 86,5% an GKV-Rezepten zu 13,5% an PKV-Rezepten für die durchschnittliche Apotheke im Dezember 2003, reduzierte sich der Anteil der GKV-Rezepte in 2004 nach Inkrafttreten des GMG und nach Einführung der Grünen Rezepte auf einen zeitstabilen Anteil von 78,7%.
Der Anteil der PKV-Rezepte nahm als Folge dessen, dass zahlreiche Arzneimittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen, in Relation zwangsläufig zu auf knapp 16%, reduzierte sich aber monatlich und lag im April 2004 bei 14,6%. Die Grünen Rezepte kamen mit Einführung auf einen Anteil von 5,5%, der bis zum April 2004 auf 6,7% anwuchs (siehe Abbildung 2).
Werden die durchschnittlichen Umsätze für GKV-, PKV-, Grüne Rezepte und Selbstmedikation je Apotheke und Monat summiert und die entsprechenden Anteile berechnet, können analog die monatlichen Umsatzverschiebungen aufgezeigt werden (siehe Abbildung 3). Ausgehend von Dezember 2003, in dem die Umsatzverteilung bei 72,6% mit GKV-Rezepten, bei 10,1% mit PKV-Rezepten und bei 17,3% mit Selbstmedikation lag, fiel der GKV-Umsatz der durchschnittlichen Apotheke im Januar 2004 auf 65,5% und stieg dann monatlich wieder leicht an auf schließlich 68,6% im April 2004.
Eine umgekehrte Entwicklung nahmen der PKV-Umsatz und der Selbstmedikationsumsatz. So stieg der Umsatzanteil mit Privatversicherten für rezeptpflichtige Arzneimittel (nach 10,1% im Dezember 2003) im Januar auf 12,8%, um sukzessive auf 11,3% im April 2004 zurückzugehen. Und ebenso wuchs der Anteil des Selbstmedikationsumsatzes (nach 17,3% im Dezember 2003) um gut zwei Prozent auf 19,5% im Januar 2004 und reduzierte sich bis zum April auf 17,9%. Relativ konstant verhielt sich der Umsatz mit Grünen Rezepten. Er lag in der Stichprobe bei einem stabilen Anteil von etwa 2,2% des Gesamtumsatzes aus GKV-, PKV-Grünen Rezepten und Selbstmedikation.
Der durchschnittliche Rezeptwert, der mit einem Grünen Rezept durch die beteiligten Apotheken im Durchschnitt der betrachteten vier Monate (Januar bis April 2004) generiert werden konnte, beläuft sich auf E 19,42. Es ist eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung darzulegen, dass bei Kosten von E 1 pro Rezeptblock mit 100 Grünen Rezepten die Gestehungskosten pro Rezept bei 1 Cent liegen. Geht man davon aus, dass der Deckungsbeitrag bei einem Umsatzwert von E 19,42 bei rund E 5,50 liegt, und nimmt man eine vorsichtige Schätzung vor, dass nur jedes 10. Grüne Rezept tatsächlich zu einem Umsatz führt, kann mit einem Einsatz von E 1 ein Rohertrag von E 55 generiert werden.
In der Umfrage wurden die Apotheker gebeten, ihre Meinung wiederzugeben, wie zufrieden aus ihrer Sicht sie selbst, ihre Mitarbeiter, die Kunden bzw. Patienten, die ihnen bekannten Ärzte und die Krankenkassen mit dem Grünen Rezept sind. Hierzu wurde eine fünfstufige Skala angeboten von sehr zufrieden (= 1) bis überhaupt nicht zufrieden (= 5). Darüber hinaus sollte durch die Apotheker der bei den beschriebenen Gruppen vermutete Informationsstand eingeschätzt werden (von 1 = sehr gut bis 5 = sehr schlecht).
Werden die beiden Ergebnisse miteinander verknüpft, lassen sich die durchschnittliche Zufriedenheit und der durchschnittliche Informationsstand in einem Portfolio darstellen (siehe Abbildung 4). Hierbei entstehen vier Felder, getrennt durch die jeweiligen neutralen Werte3. Strategische Zielsetzung für ein derartiges Instrument wie das Grüne Rezept sollten Ergebnisse innerhalb des Feldes oben rechts sein, in dem sowohl der Informationsstand als auch die Zufriedenheit positiv ausfällt. Die Felder oben links und unten rechts leiden jeweils unter einem Defizit, das Feld unten links beschreibt die schlechte Situation, in der sowohl der Informationsstand ungenügend als auch die Unzufriedenheit am stärksten ist.
Ergebnis einer Apothekenbefragung
Die ausführlichen Ergebnisse der Studie "Bedeutung und Akzeptanz des Grünen Rezeptes – Ergebnisse einer Apothekenbefragung" von Andreas Kaapke und Kai Wilke sind als Band 2 der ausgewählten Studien der Forschungsstelle für Arzneimitteldistribution am Institut für Handelsforschung erschienen. 45 Seiten, 35 Abbildungen, Preis 99 E, zu beziehen bei Institut für Handelsforschung, Tel. (02 21) 94 36 07 20.
Fazit
Noch haben nicht alle Apotheken den Charme des Grünen Rezeptes für sich erkannt und noch sind die Informationsdefizite vor allem bei den Patienten, welche Idee sich hinter dem Grünen Rezept verbirgt, groß. Doch sollten der ungenügende Kenntnisstand bei den Patienten ausgeräumt sein und die Ärzte erkennen, dass auch für sie im Zusammenspiel mit den Apotheken ein geeignetes Instrument zur Bindung der Patienten entwickelt wurde, das es ermöglicht, eingeleitete Therapien trotz gesetzlicher Neuregelungen wirkungsvoll fortzuführen, wird sich das Grüne Rezept in der Praxis etablieren können.
Dabei ist keineswegs nur daran gedacht, die vordergründig betroffenen Akteure zu sensibilisieren. Die Gesetzlichen Krankenkassen sind aufgerufen, entsprechende Aufklärungsarbeit gegenüber den Patienten mit zu forcieren, da auch sie davon dauerhaft profitieren können. Die Politik ist ermuntert, den von den Apotheken eingeschlagenen Weg positiv zu begleiten. Und die Apotheken selbst sollten den angegangenen Weg konsequent weiter verfolgen. Die Geschichte der Emanzipation lehrt uns, dass bei deren Prozess Bremser in der Überzahl sind, doch am erfolgreichen Ende alle beteiligt gewesen sein wollen. Die durch das GMG Getriebenen emanzipieren sich zu Treibern: Nicht die schlechteste Strategie!
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