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Länder wollen Heilmittelwerbegesetz lockern
Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen zurück. Nachdem sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit dem Antrag befasst hatte, empfahl dieser einige Änderungen. Der Bundesrat hat nun dem Gesetzentwurf unter Maßgabe der Änderungsvorschläge zugestimmt. Er sieht vor, dass im HWG für Humanarzneimittel die bisherige Auflistung von Indikationsgebieten durch eine allgemeiner formulierte und dem EU-Recht entsprechende Vorgabe ersetzt werden soll. Danach können nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel öffentlich beworben werden.
Bei der Werbung für Tierarzneimittel will man jedoch die bisherige Praxis der Auflistung von Indikationsgebieten beibehalten. Sie trage dazu bei, eine Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern, die gegebenenfalls bei der Behandlung relevanter Erkrankungen ohne Hinzuziehen eines Tierarztes drohen würde, heißt es in der Begründung. Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses bestimmt der Gesetzentwurf zudem, dass sich die Werbeaussagen bei Arzneimitteln zur Beeinflussung des Hungergefühls, bei Schmerzmitteln, Laxantien und Diuretika nur auf den eigentlichen Indikationszweck beziehen dürfen. Stimmungsverändernde oder Life-Style-Indikationen dürfen nicht erwähnt werden.
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Packungsbeilagen und Fachinformationen nicht mehr unter den Anwendungsbereich des HWG fallen, soweit sie von der Zulassungsbehörde genehmigt sind. Weiterhin sollen dem HWG nunmehr auch Schönheitsoperationen unterfallen. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird zudem klargestellt, dass die Werbung für Arzneimittel nicht dazu führen darf, den Mehr- und Fehlgebrauch von Arzneimitteln zu fördern. Sie soll vielmehr der verbesserten Information dienen.
Der Gesetzentwurf ist der Bundesregierung zugeleitet worden. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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