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Festbeträge: Spitzenverbände bestimmen neue Obergrenzen
Wie die Spitzenverbände am 1. November in Berlin mitteilten, wurden die neuen Erstattungs-Obergrenzen für Protonenpumpenhemmer, Statine, Sartane und Triptane festgesetzt. Diese zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss gebildeten Festbetragsgruppen beinhalten auch Analogarzneimittel. Ihr Umsatzvolumen wird auf rund 2,1 Mrd. Euro pro Jahr beziffert. Die Spitzenverbände betonten, dass die neuen Festbetragsfestsetzungs-Beschlüsse in allen Gruppen eine für die Therapie notwendige Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleisteten.
"Die Arzneimittel-Festbeträge haben sich als dauerhaftes Kostendämpfungsinstrument bewährt, ohne das hohe Versorgungsniveau in Deutschland zu gefährden", erklärte auch der Sprecher des BKK-Bundesverbands, Florian Lanz. Er unterstrich, dass es für wirklich innovative Medikamente weiterhin keine Festbeträge gebe. Insgesamt würden die Krankenkassen durch Festbeträge im laufenden Jahr um etwa 2,5 Mrd. Euro entlastet. 2005 könnten es Lanz zufolge rund drei Mrd. Euro sein – denn es wird noch weitere neue Festbeträge geben.
Die Beschlüsse der Spitzenverbände werden im Bundesanzeiger Nr. 210 vom 5. November 2004 bekannt gemacht. Sie können ab diesem Tag auch auf der Homepage des BKK-Bundesverbandes abgerufen werden: www.bkk.de/service.
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