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AV Hamburg: Weitere Rätsel um "Arznei-Haus24"
Wie in DAZ 1/ 2 berichtet, hatte das Landgericht Hamburg am 18. November 2003 eine einstweilige Verfügung gegen den Arzneimittelversand "Arznei-Haus24" bestätigt. Dabei wurde nicht nur der Arzneimittelversand unter den rechtlichen Bedingungen des Jahres 2003 beanstandet, sondern auch der Verzicht auf die Rezeptgebühr. Dem Versandhändler war verboten worden, auf die Rezeptgebühr zu verzichten oder mit diesem Verzicht zu werben.
Inzwischen hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei an die Standesorganisationen der Hamburger Apothekerschaft gewandt. Die Rechtsanwälte vertreten eine in Rheinland-Pfalz ansässige Pharmagroßhandlung, die nicht Mitglied des PHAGRO ist, und sollen Strafanzeige gegen einen Hamburger Apotheker und gegen Herrn Marco Grenzow gestellt haben. Letzterer ist als Geschäftsführer des "Arznei-Haus24" bekannt, doch wird der Lieferdienst in der Strafanzeige nicht erwähnt.
In der Strafanzeige wird ausgeführt, der Großhändler habe Arzneimittel an eine Hamburger Apotheke geliefert und sei dafür durch Abtretung der Forderungen gegenüber dem Rechenzentrum ARZ bezahlt worden. Die Zahlungen sollen jedoch ab August 2003 ausgeblieben sein, da die Abtretung widerrufen worden sei.
Dabei soll Unklarheit über den jeweils für die Zahlung Verantwortlichen bestanden haben. Denn die Abtretung gegenüber dem Rechenzentrum soll nicht der belieferte Apotheker, sondern der "Arznei-Haus24"-Geschäftsführer veranlasst haben. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts fordere der Großhandel nun seine Ware zurück. Über eine Reaktion der Beschuldigten auf diese Vorwürfe ist nichts bekannt, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, meinte in einer Stellungnahme gegenüber der DAZ, nun sei es nicht mehr verwunderlich, wie der Arzneimittellieferservice auf die Rezeptgebühr verzichten könne.
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