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Integrierte Versorgung: Herausforderung für die Apotheken
Ziel der Veranstaltung war es, die praktischen Konsequenzen des seit dem 1. Januar 2004 geltenden GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zu analysieren, sowie Lösungsansätze für noch offene Fragen zu erarbeiten. Die ABDA, Mitglied im BMC, nutzte die Möglichkeit, die Vorstellung der Apotheker hinsichtlich integrierter Versorgung und die Leistungsfähigkeit des Berufstandes darzustellen.
Vor knapp 300 Teilnehmern aus den verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens eröffnete der Vorsitzende des BMC, Dr. Klaus Meyer-Lutterloh, den Workshop. In seinem Grußwort appellierte er an alle Heilberufe und Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die Herausforderungen des GMG anzunehmen und die intersektoralen Grenzen zu überwinden. Es müsse Schluss damit sein, sich hinter diesen Mauern zu verstecken. Der Workshop biete die Möglichkeit, hier einen Anfang zu machen und Lösungsansätze zu entwickeln.
Orlowski: Weiterentwicklung wettbewerblicher Elemente
Dr. Ulrich Orlowski, zuständig im Bundessozialministerium für integrierte Versorgung und medizinische Versorgungszentren, sieht im GMG die Weiterentwicklung wettbewerblicher Elemente insbesondere durch Teilöffnung der Krankenhäuser (DMPs, Integrationsversorgung), Medizinische Versorgungszentren (§ 95), hausarztzentrierte Versorgung, besondere fachärztliche Versorgungsaufträge.
Sein Ministerium sehe die Vorteile von medizinischen Versorgungszentren vor allem darin, dass Diagnostik und Therapie koordiniert, Doppeluntersuchungen vermieden und kurze Wege für den Patienten geschaffen würden. Außerdem gebe es keine Überweisungen mehr und die Praxisgebühr sei wahrscheinlich nur einmal zu zahlen.
Ziel der medizinischen Versorgungszentren sei es, eine sektorübergreifende und/oder inderdisziplinäre Versorgungsform durch weitgehende Gestaltungsfreiheit in der Leistungserbringung zu erreichen. Er räumte ein, dass dieses Ziel bisher nicht erreicht wurde. Ein Grund hierfür sei das Nebeneinander kollektiver Vertragsstrukturen und Unklarheiten bei der Vergütung innerhalb von Integrationssystemen.
Hinsichtlich der Beteiligung von Apotheken an der integrierten Versorgung äußerte Orlowski, dass Offizinapotheken an Integrationsverträgen teilnehmen können und apothekenrechtliche bzw. arzneimittelrechtliche Vorschriften wie bisher nicht disponibel seien (Zuweisungsverbot). Doch meinte er auch, dass Abweichungen von den Vorschriften des Leistungserbringerrechts, insbesondere abweichende Rabattvereinbarungen (§ 129 SGB V) möglich seien.
Auch sei nach wie vor eine Öffnung der Krankenhausapotheken für die integrierte Versorgung sowie Preisvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen vorgesehen.
Abschließend stellte Orlowski noch einmal heraus, dass die Integrationsversorgung ein eigenständiges Einzelvertragssystem neben dem Kollektivvertragssystem sei. Medizinische Versorgungszentren und Integrationsversorgung könnten zu einer sektorübergreifenden Versorgungssteuerung führen, bei der medizinische und ökonomische Verantwortung in einer Hand zusammengeführt würden. Dieser Steuerungseffekt könne durch Boni (Zuzahlungsermäßigung!) unterstützt werden, die Krankenkassen Versicherten in Integrationsprojekten gewähren könnten (§ 65a).
Wigge: Das GMG wirft noch viele Fragen auf
Rechtsanwalt Dr. Peter Wigge wies in seinem Referat darauf hin, dass der Gesetzgeber im GMG zwar viele Möglichkeiten hinsichtlich integrierter Versorgung vorgesehen habe, deren Ausführung bzw. Umsetzung jedoch viele Fragen - insbesondere für die Juristen - offen lasse.
Die Art und Weise, wie dieses Gesetz entstanden sei, erinnere an einen Ausspruch von Bismarck: "Mit den Gesetzen ist es wie mit den Würstchen. Es ist besser, wenn man nicht sieht, wie sie gemacht werden." So würden z. B. für Managementgesellschaften keine Vorgaben bezüglich der Zusammensetzung der Träger von medizinischen Versorgungszentren gemacht.
Es sei daher denkbar, dass sich auch Investoren oder medizinische Unternehmen an solchen Managementgesellschaften beteiligen. Diese könnten jedoch nicht "frei von wirtschaftlichen Interessen" sein, wie dies für die ärztliche Fortbildung in § 95d SGB V unter Hinweis auf die denkbare Einflussnahme der pharmazeutischen Industrie nunmehr vorgeschrieben wird.
Froese: Apotheker stehen für neue Vertragsformen bereit
Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig Holstein, wies zu Anfang seines Referats auf die Änderungen in der Arzneimittelversorgung in. Durch die jetzt weitgehend preisunabhängige Vergütung der Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und die grundsätzliche Öffnung der Integrationsversorgung für Apotheken seien für den Berufsstand neue Herausforderungen entstanden.
Man stehe bereit, neue Vertragsformen zu Struktur und Qualität der Arzneimittelversorgung zu entwickeln, jedoch keinesfalls hinsichtlich eines Preiswettbewerbes. Auch in der integrierten Versorgung habe der Gesetzgeber festgesetzt, dass die Arzneimittelpreisverordnung ohne jegliche Ausnahme gelte.
Wichtige Ziele der integrierten Versorgung seien die Förderung der Compliance und das Prinzip der honorierten Wirtschaftlichkeit. Bei all diesen Überlegungen dürfe jedoch nie die wohnortnahe Vollversorgung der Bevölkerung durch die öffentliche Apotheke aus den Augen gelassen werden.
Um ein integriertes Versorgungssystem überhaupt umsetzen zu können, müssten zuvor einige grundlegende Fragen wie Basisfunktionen des Medikationsmanagements und die zukünftige Kommunikation zwischen den Heilberufen (Apotheke, Arzt, Krankenhaus) geklärt werden.
Vor allem ein funktionierender Datenfluss sei Voraussetzung für einen Erfolg von integrierten Versorgungskonzepten. "Deren Ausgestaltung könnten," so Froese "sowohl indikationsbezogen als auch ortsbezogen sein." Am Beispiel der Versorgungsprobleme depressiver Patienten erläuterte Froese den indikationsbezogenen Ansatz.
Beispielsweise könne man durch Vereinbarung von spezifischen Kommunikationsmaßnahmen realistische Mechanismen aufbauen, um die Compliance bei den Patienten zu erhöhen und so das häufige Absetzen von Medikamenten seitens der Patienten zu reduzieren.
Schulz: Hausapothekenkonzepte zur Stärkung der Compliance
Dr. Martin Schulz, Leiter des Zentrums für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) der ABDA, wies auf den immensen gesundheitsökonomischen Schaden durch Non-Compliance bei der Arzneimitteltherapie hin.
Pharmazeutisches Management wie in den Hausapothekenkonzepten der Apothekerverbände vorgesehen, könnten hier eine bedeutende Verbesserung schaffen. Durch Anlegen und Pflege einer Patientendatei (Stamm- und Medikationsdaten) sowie Erstellen eines Medikationsprofils wäre sowohl eine softwareunterstützte Überprüfung der Medikation als auch ein fundierteres pharmazeutisches Beratungsgespräch möglich.
Durch Übermittlung eines Medikationsberichtes könne bei arzneimittelbezogenen Problemen einfach und schnell interveniert werden. Als Mitglied des BMC werde man sich seitens der ABDA der neuen Herausforderung integrierter Versorgung stellen und stehe jederzeit allen Beteiligten - insbesondere der Politik - als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC)
Der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC) ist ein bundesweiter Verein für innovative Systementwicklung im Gesundheitswesen. Er versteht sich als Forum für zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Konzeptionen. Er fördert in diesem Zusammenhang die Kontakte seiner Mitglieder untereinander sowie mit Partnern im deutschen und europäischen Gesundheitsmarkt.
Seine Mitglieder repräsentieren nahezu die gesamte Bandbreite aller Akteure des Gesundheitswesens. Das sind Krankenhäuser, Heilberufe, Apotheken, Pharma- und Medizintechnikindustrie, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, Krankenkassen, ärztliche Körperschaften, IT-Anbieter, Banken und andere Institutionen.
Adresse: Charitéstraße 4, 10117 Berlin Tel.: (0 30) 28 09 44 80, Fax: (0 30) 28 09 44 81 E-Mail: info@bvmanagedcare.de, Internet: www.bvmanagedcare.de
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