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DAZ aktuell
Beitragssatzsenkungen: Securvita-BKK darf Beitrag senken
Das Bundesversicherungsamt hatte die Beitragssenkung untersagt, weil es die Finanzierung der Kasse nicht mehr für gesichert hielt. Daraufhin rief die Krankenkasse das Gericht an, um die Beitragssenkung durch einstweilige Anordnung durchzusetzen. Das Sozialgericht gab der Kasse vorläufig Recht. Das Gericht stellte keine Fehleinschätzungen der Securvita bei der Aufstellung des Haushalts für 2004 fest, ließ die Krankenkasse verlauten.
Der Überschuss im Jahr 2003 zeige vielmehr die positive Entwicklung ihrer Finanzen. Nun, so die Securvita, sei das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsichtsbehörde verpflichtet, die Beitragssenkung in vollem Umfang zu genehmigen. Es handelt sich dabei um die größte Beitragssenkung aller Krankenkassen nach der Gesundheitsreform. (Sozialgericht Lübeck, Az.: S 9 KR 90/04 ER)
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