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Arbeitsvertrag: Apothekenleiter treiben Angestellte vor die Gerichte

In den bundesdeutschen Apotheken hat der Umgang mit den angestellten Apothekenmitarbeitern eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Wenn Mitarbeiter ihren Chef darauf ansprechen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, hören sie immer häufiger: "Ich weiß wohl, dass wir das in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart haben, aber Sie bekommen es nicht. Da müssen Sie mich wohl verklagen!"

Arbeitgeber nutzen dieses Druckmittel, weil sie wissen, dass viele Angestellte den Klageweg scheuen – nicht zuletzt aus finanziellen Gründen. Denn in einem Arbeitsprozess muss zunächst jede Partei ihre Kosten selbst tragen – egal ob die Gegenseite sie willkürlich in den Prozess getrieben hat.

Rechnung geht nicht auf

Zum Glück geht diese Rechnung nicht immer auf. Diejenigen unter den Betroffenen, die Mitglied im BVA sind, können sich bei berechtigten Forderungen den Arbeitsgerichtsprozess finanzieren lassen. "Bei solchen Machtkämpfen haben sich Arbeitgeber schon häufiger ein blutiges Näschen geholt", weiß BVA-Geschäftsführerin Iris Borrmann, die als Rechtsanwältin für die Vergabe von Deckungszusagen zuständig ist.

Darüber hinaus ist es eine Unverfrorenheit der Arbeitgeber, die bundesdeutschen Arbeitsgerichte mit diesen unberechtigten Sparmaßnahmen zu behelligen – die Rechnung zahlt letztendlich der Steuerzahler.

Wie man in den Wald hinein ruft ...

Wer sein Personal so behandelt, muss sich allerdings nicht wundern, wenn zunehmend mit den Füßen abgestimmt wird: Die Mitarbeiter verabschieden sich von den "sinkenden Schiffen". Auch der BVA rät seinen Mitgliedern inzwischen, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende in Kauf zu nehmen. Denn es verschlechtern sich nicht nur die aktuellen Leistungen – auch Folgeleistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld reduzieren sich anteilig, wenn die Angestellten immer wieder Kürzungen in Kauf nehmen.

Kein Mitleid mehr

Insgesamt kippt die Stimmung gerade um: Hatten im letzten Jahr noch drei von vier der Ratsuchenden beim BVA ein gewisses Verständnis für ihre von der Gesundheitsreform betroffenen Arbeitgeber – und nahmen deshalb zum Teil massive Kürzungen ohne Einhaltung von Fristen hin –, ist jetzt schon jede/r Zweite nicht mehr bereit, bei gleicher oder steigender Arbeit weniger zu verdienen.

Etwas Besseres finden wir überall

So wird immer öfter – zum Erstaunen der Arbeitgeber – der nächste oder übernächste Kündigungstermin genutzt, um das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitnehmers zu beenden. Und irgendwann, das sollten auch die Apothekenleiter einsehen, gibt es keinen angestellten Mitarbeiter mehr, der diese ständige Abwärtsspirale mitmacht. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte Angestellte. Der BVA warnt: Mit ihrem Verhalten gefährden die Arbeitgeber den Bestand der deutschen Apotheken.

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