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Berichtigung: Urteil zur Werbung
Auf Seite 8 dieser Apotheker Zeitung muss es in der Spalte rechts unten heißen: „Gerade Apotheker seien in Sachen Werbung noch immer unsicher – auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1996.“ Wir bitten, den Tippfehler zu entschuldigen.
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