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- AZ 14/2005
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Studie: Deutsche befürworten Patientenverfügung
"Eine Patientenverfügung wird von zwei Dritteln der Bevölkerung befürwortet", sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Gütersloher Stiftung. Nur ganze 3 Prozent sind explizit gegen eine solche Verfügung. Allerdings haben erst 10 Prozent der Befragten selbst eine Patientenverfügung unterschrieben, wobei die Quote mit zunehmendem Alter stark ansteigt.
Die Einstellung zur Patientenverfügung hat auch Einfluss auf die Position der Bürger zum Thema Sterbehilfe. Wenn sie nicht mehr allein fähig wären, über eine Sterbehilfe zu entscheiden, sollte für 44 Prozent der Befragten der in der Patientenverfügung festgelegte Wille gelten. Der Zuspruch ist hier bei den Altersgruppen am stärksten, die zwischen 30 und 49 Jahre alt sind.
34 Prozent möchten Betreuer und Angehörige entscheiden lassen, nur für 10 Prozent sollen die Ärzte stellvertretend die Entscheidung fällen. Letzteres liegt vielleicht auch daran, dass die Einstellung zum Thema Sterbehilfe innerhalb der Ärzteschaft sehr unterschiedlich ist: Genau ein Drittel lehnt jede Form der Sterbehilfe oder ihre Vorbereitung generell ab. 67 Prozent können sich dagegen vorstellen, auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten hin lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen, wenn sonst durch die Maßnahmen nur der Todeseintritt verzögert wird, die Krankheit aber nicht aufgehalten werden kann.
Die Umfrage zeigt auch, dass die Versicherten nicht in allen Punkten die Position der Ärzte teilen. Zwar sind unter den beschriebenen Umständen zwei Drittel der Befragten für das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen. Allerdings lehnen nur 9 Prozent sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe generell ab. Auch bei der Frage, ob auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten eine Selbsttötung unter Mithilfe des Arztes möglich sein sollte, klafft eine Lücke zwischen Ärzten und Versicherten: 45 Prozent der Versicherten stimmen zu, allerdings nur 10 Prozent der Ärzte. "Hier stellt sich die Frage, welchen Stellenwert der mündige Patient bei Diagnose und Therapie genießt. Dieser Problematik müssen sich die Verantwortlichen annehmen", so Brigitte Mohn.
Der Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung befragt regelmäßig Versicherte und Ärzte zum deutschen Gesundheitswesen.
Der Fall Schiavo
Die US-Amerikanerin Terri Schiavo hatte seit 1990 im Wachkoma gelegen. Ihr Ehemann Michael erreichte nach jahrelangem Gerichtsstreit, dass die Ernährung der 41-Jährigen ausgesetzt wurde. Er argumentierte, dass dies der "mutmaßliche Wille" seiner Frau gewesen sei, die keine schriftliche Patientenverfügung hinterlassen hat. Schiavos Eltern hatten mit Einsprüchen und Klagen versucht, die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung zu erzwingen. Schiavo verdurstete am vergangenen Donnerstag, kleine Dosen Morphium sollten ihr mögliche Qualen ersparen.
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