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- AZ 17/2005
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Apothekengesetz-Änderung: Vermittlungsausschuss findet Kompromiss
Die Ländervertreter konnten allerdings durchsetzen, dass der Vertrag zwischen Krankenhaus und Apotheke eine unverzügliche und bedarfsgerechte Akutversorgung und persönliche pharmazeutische Betreuung sicherstellen muss (siehe auch AZ Nr. 16/2005, S. 1). Der Einigungsvorschlag soll sowohl die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern gewährleisten als auch der Forderung eines freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) nachkommen.
Nach dem Änderungsvorschlag können zukünftig alle Apotheken der EU Krankenhäuser in Deutschland mit Arzneimitteln beliefern, sofern sie mit dem Krankenhaus einen Vertrag über die Arzneimittelversorgung geschlossen habe. Dieser Vertrag ist von den Ländern zu genehmigen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere muss die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Hinblick auf die Ausstattung der Apotheken mit den erforderlichen Räumen, Einrichtungen und Mitarbeitern gewährleistet sein.
Apotheker in Arzneimittelkommission
Ferner muss der Vertrag regeln, dass die Apotheke dem Krankenhaus Arzneimittel zur akuten medizinischen Versorgung unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellt und eine persönliche Beratung des Personals - im Notfall auch unverzüglich - erfolgt. Darüber hinaus soll das Krankenhauspersonal kontinuierlich über eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie beraten werden. Der Leiter der Apotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker soll zudem Mitglied der Arzneimittelkommission des Krankenhauses sein.
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ist am 21. April einstimmig vom Bundestag angenommen worden. Nun muss der Bundesrat nochmals über das geänderte - zustimmungspflichtige - Gesetz als Ganzes abstimmen. Dies wird voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung am 29. April geschehen.
Heinz-Günter Wolf, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - ABDA - begrüßte die Vermittlungslösung als "qualitätsorientierte Entscheidung". Dass die Krankenhausversorgung in einer Hand bleiben soll, sei ein Schritt in die richtige Richtung und vorbildlich für die zukünftige Entwicklung der Arzneimittelversorgung durch Apotheken.
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