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- AZ 17/2005
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Randnotitz
Der Musterprozess
Herstellerrabatt und Umsatzsteuer - zwei Stichworte, die vielen von Ihnen sicher unangenehm aufstoßen. Vor wenigen Wochen erhielten Sie Post von einigen Krankenkassen, die Rückzahlungsansprüche geltend machten. Die Apotheken sollen die Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag nachzahlen. Denn nach Meinung der Krankenkassen ist der Herstellerrabatt vom Brutto-Herstellerabgabepreis (also mit Mehrwertsteuer) zu berechnen. Apotheker- und Pharmaverbände vertreten dagegen die Auffassung, dass die Bemessungsgrundlage für den Herstellerrabatt der Herstellerabgabepreis ohne Umsatzsteuer sei.
Mittlerweile haben mehrere Gespräche zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, den Pharmaverbänden, den Krankenkassen und den Apothekern stattgefunden, um allein diese Frage zu klären: Ist der Rabatt vom Herstellerabgabepreis mit oder ohne Umsatzsteuer zu berechnen? Insgesamt geht es dabei um einen Betrag von 300 bis 400 Mio. Euro für die Jahre 2003 und 2004.
Auf Einladung und unter Moderation von Staatssekretär Klaus Theo Schröder hat am vergangenen Donnerstag ein Gespräch zwischen allen Beteiligten stattgefunden. Wie der Bundesverband der Arzneimittelhersteller berichtet, waren sich Gesundheitsministerium, das Finanzministerium, die Herstellerverbände und der Deutsche Apothekerverband einig: Bemessungsgrundlage für den Herstellerrabatt ist der Herstellerabgabepreis ohne Umsatzsteuer.
Die Krankenkassen dagegen blieben bei ihrer Ansicht: … mit Umsatzsteuer. Die Positionen blieben unvereinbar. Der Staatssekretär machte den Vorschlag, durch einen sozialrechtlichen Musterprozess eine bundeseinheitliche Klärung herbeizuführen. Dies sei allemal besser, als wenn hunderte oder gar tausende Rechtsstreitigkeiten zwischen Apothekern und Krankenkassen über die Zulässigkeit von Retaxationen wegen angeblich zuviel gezahlter Umsatzsteuer geführt würden.
Letztlich stimmten die Beteiligten zu, diesen Musterprozess zu führen. Bis Mitte Mai sollen die konkreten Bedingungen für diesen Prozess ausgehandelt werden. Die Uneinsichtigkeit der Kassen grenzt an Überheblichkeit. So werden Gelder und Ressourcen für einen Musterprozess verschleudert. Noch ärgerlicher ist die Tatsache, dass letztendlich alles auf schlampig formulierte Gesetze zurückzuführen ist. Die Prozesskosten sollte das Gesundheitsministerium zahlen.
Peter Ditzel
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