BKK im Minus: Kassen Leicht im Plus

BERLIN (im). Die Ortskrankenkassen berichten von leichten Überschüssen und zugleich steigenden Arzneiausgaben im ersten Quartal dieses Jahres. Bei den AOK stiegen die Aufwendungen für Medikamente zwischen Januar und März um rund 19 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, was ihr Bundesverband allerdings mit der Bevorratung der Patienten Ende 2003 erklärt.

Daher werde sich der Anstieg der Arzneiausgaben im Jahresverlauf voraussichtlich abschwächen, prognostizierte der AOK-Bundesverband am 1. Juni in Bonn. Demnach haben die Ortskrankenkassen ein Plus von 172 Millionen Euro im ersten Quartal erwirtschaftet. Positiv habe sich ein starker Zuwachs von Mitteln nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II ergeben. Allerdings liegen die Ausgaben (plus 3,2 Prozent) über den Einnahmen (plus 1,2 Prozent).

Zuvor hatten die Ersatzkassen ein Plus von sieben, die Innungskrankenkassen von 57 Millionen Euro im ersten Quartal ausgewiesen. Im Gegensatz dazu schrieben die Betriebskrankenkassen mit mehr als 130 Millionen Euro rote Zahlen. Bei den IKK wuchsen die Arzneiausgaben um mehr als zwölf Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal.

Sinkende Beitragssätze

Einige Kassen kündigten Beitragssenkungen über die gesetzlich vorgeschriebenen 0,9 Beitragssatzpunkte (zum ersten Juli) hinaus an. Sieben IKK hätten dies entschieden, teilte der IKK-Bundesverband in Bergisch-Gladbach mit. Auch die AOK Baden-Württemberg (zum ersten September) und die AOK Niedersachsen (zum ersten Juli) reduzieren ihre Sätze zusätzlich um jeweils 0,1 Punkte. Zeitungsberichten zufolge senken einige Betriebskrankenkassen ihre Beiträge, so die Audi BKK (von 13,8 auf 13,6 Prozent) und die Bayer BKK (von 14,4 auf 14,1 Prozent).

Keine Sonderkündigung

Unterdessen hat das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn klargestellt, dass es kein Sonderkündigungsrecht der Versicherten gibt, wenn eine gesetzliche Kasse ihren Hebesatz um 0,9 Prozentpunkte senkt und gleichzeitig einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten erhebt. Die WDR-Fernsehsendung "Markt" hatte am 30. Mai davon berichtet. Nach Meinung der Verbraucherzentrale seien dies faktisch Beitragserhöhungen, die das Recht auf Sonderkündigung auslösten. Das BVA wies das am 31. Mai zurück, da es sich jeweils um Maßnahmen des Gesetzgebers handele, die die Kassen befolgen müssten.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.