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- AZ 25/2005
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Wettbewerbsrecht: EU verhängt Geldbuße gegen AstraZeneca
Wie die Kommission am 15. Juni mitteilte, habe AstraZeneca zwischen 1993 und 2000 gegen die EG- und EWR-Wettbewerbsregeln verstoßen, indem es verschiedenen europäischen Patentämtern irreführende Informationen gegeben habe. Missbräuche in mehreren EU-Ländern In der Folge erhielt das Unternehmen durch so genannte ergänzende Schutzzertifikate einen verlängerten Patentschutz für Losec.
Die Patentbehörden stützten sich bei ihren Entscheidungen im Wesentlichen auf die von AstraZeneca erteilten Informationen und waren nicht wie bei normalen Patentermittlungen verpflichtet, der Frage nachzugehen, ob es sich um innovative Produkte handelte. Dieses irreführende Verhalten, so die Kommission, habe zu Missbräuchen in Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich geführt.
Durch Abmeldung Nachahmer verhindert
Darüber hinaus seien auch die Regeln und Verfahren der nationalen Arzneimittelagenturen missbraucht worden. Durch die Abmeldung der Marktzulassung für Losec-Kapseln in Dänemark, Norwegen und Schweden wurde der Markteintritt von Generikaherstellern und Parallelhändlern blockiert oder hinausgezögert. Denn seinerzeit musste eine Marktzulassung des entsprechenden Originalprodukts als Referenz vorliegen, um Generika in den Verkehr zu bringen oder als Parallelimporteur eine Einfuhrlizenz zu erhalten.
Unternehmen will sich wehren
Das zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes betonte, dass die Kommission durchaus dahinter stehe, dass innovative Produkte durch geistige Eigentumsrechte umfassend geschützt werden. Die Unternehmen müssten ihre Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wieder hereinholen können und für ihre Innovationsanstrengungen belohnt werden. "Es ist jedoch nicht Sache des marktbeherrschenden Unternehmens, sondern des Gesetzgebers, darüber zu befinden, welche Schutzzeit angemessen ist", sagte Kroes. AstraZeneca wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
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