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- AZ 29/2005
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Kommentar
Partnerschaft a la BKK
In einer aktuellen Pressemitteilung weist der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) auf den tollen Service und den Preisvorteil hin, in deren Genuss die Versicherten kommen können, wenn sie die niederländische Europa Apotheek Venlo als Versandapotheke wählen. Mit dieser Apotheke hat der BKK Bundesverband bereits im Oktober des vergangenen Jahres einen Rahmenvertrag abgeschlossen: Diese Apotheke gibt den BKKs Rabatte für Arzneimittel, die auf Kassenrezept dort bestellt werden, und gewährt den Versicherten auf verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Bonus zwischen 2,50 und 15 Euro, sodass die Zuzahlungen geringer ausfallen. Auch in Kundenzeitschriften von Krankenkassen werden den Versicherten immer wieder die Vorzüge der ausländischen Versandapotheken angepriesen.
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium seine ominöse Länderliste veröffentlicht hat, mit der die Sicherheitsstandards der Versandapotheken der Niederlande, Großbritanniens und Irlands als vergleichbar mit denen der deutschen Versandapotheken bezeichnet werden, geht der BKK Bundesverband nun mit dieser Feststellung hausieren und erinnert erneut an die ach so günstigen und auch sicheren Arznei-Bezugsmöglichkeiten aus Venlo.
Die Liste ist für mich deswegen ominös, da bis jetzt nicht offiziell bekannt wurde, nach welchen Kriterien die drei Länder ausgesucht wurden und wie die Vorgehensweise bei der Erstellung der Liste war. Dem Vernehmen nach basiert die Liste auf Internet- und Literaturrecherchen eines Ministerialen, der mit der Erstellung dieser Liste beauftragt war. Harte Kriterien wurden wohl nicht angelegt, eine Inspektion vor Ort und direkter Überprüfung von Internetapotheken dieser Länder hat demnach nie stattgefunden.
Diese Gleichstellung von deutschen mit diesen ausländischen Versandapotheken stellt für mich eine Ungleichbehandlung dar, da sich nur die deutschen Apotheken an das deutsche (Sozial-)Recht halten müssen - deutsche Apotheken dürfen für verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Boni geben, dürfen die Zuzahlung nicht mindern und den Kassen keine Rabatte einräumen.
Vielleicht sollten wir uns bei den BKKs für die tolle Zusammenarbeit bedanken: Erst im Mai unterzeichnete der Deutschen Apothekerverband und die Deutsche BKK einen Hausapothekenvertrag. Ist das Partnerschaft, wenn der BKK Bundesverband nicht die deutsche Hausapotheke empfiehlt, sondern den Service und Preisvorteil bei der Europa Apotheek Venlo in den Niederlanden?
Peter Ditzel
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