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- AZ 36/2005
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Festbeträge: Merkel will Lockerung
Die forschenden Arzneimittelhersteller hören dies gerne. "Je schneller diese Innovationshürde beseitigt wird, desto besser", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, der Financial Times Deutschland (FTD, Ausgabe vom 31. August).
Beim Besuch des Pharmaunternehmens Berlin Chemie erklärte Merkel, dass die enge Preiskontrolle für patentgeschützte Arzneimittel, die seit Anfang 2004 durch die neue Festbetragsregelung besteht, gelockert werden müsse: "Wir müssen noch einmal darüber reden, wie wir das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz auslegen". Wie die Regelung heute sei, gebe es keine Investitionssicherheit. "Da müsste man schon sehr schnell noch mal ran", zitiert die FTD die Kanzlerkandidatin. Von einem Abbau der Regulierungen für die Pharmabranche und die Bio- und Gentechnologie verspricht sich Merkel neue Arbeitsplätze.
Kassen wehren sich
Der VFA begrüßte Merkels Vorstoß. "Der Festbetrag war generell ein negatives Signal für die Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, aber auch an ausländische Investoren", erklärte Verbands-Chefin Yzer. Schon lange drohen große Unternehmen mit der Abwanderung aus Deutschland, sollte die Regelung Bestand haben.
Die Krankenkassen sind hingegen wenig begeistert von Merkels Idee. BKK-Chef Wolfgang Schmeinck betonte, dass die gesetzlichen Kassen in diesem Jahr allein durch die neuen Festbeträge für patentgeschützte Arzneimittel rund 400 Mio. Euro sparen. Insgesamt summiere sich die Entlastung der gesetzlichen Kassen durch Festbeträge 2005 auf 2,9 Mrd. Euro. "Festbeträge haben sich in den letzten 15 Jahren als das einzige Steuerungsinstrument erwiesen, das nachweislich kostendämpfend wirkt", so Schmeinck.
"Zusatznutzen messbar"
Dass patentgeschützte Arzneimittel wieder generell aus der Festbetragsregelung fallen werden, ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Die niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) forderte am 31. August in der ARD, dass die Industrie künftig den Zusatznutzen ihrer Präparate nachweisen muss, wenn sie einen höheren Preis verlangt, als Hersteller von patentfreien Arzneimitteln mit ähnlichen Wirkstoffen. Von der Leyen zeigte sich überzeugt: "Innovationen lassen sich nachweisen".
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